Gekündigte Versicherungen sollten auch Jahre nach der Auszahlung geprüft werden. Viele Verträge haben Potential für eine Nachzahlung.
Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung kündigt, musste bisher immer hohe Abschläge hinnehmen. Schlimmstenfalls gingen die Beiträge bis zur Hälfte verloren. Die Rechtsprechung greift hier mehrfach regulierend ein. Was viele nicht wissen ist: Man kann auch drei Jahre nach einer Kündigung den Vertrag noch prüfen lassen und Nachzahlungen erreichen – und das ist nicht einmal teuer!
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Wer beispielsweise eine kapitalbildende Lebensversicherung vorzeitig kündigt, bekommt nie die vollen Prämien, sondern nur den Rückkaufswert erstattet. In den ersten Vertragsjahren ist dieser besonders gering, da die Versicherer die Abschlusskosten mit den ersten Prämienzahlungen verrechnen. Die Risikoabdeckung und auch die laufenden Verwaltungskosten mindern den Rückkaufswert zusätzlich. In der Vergangenheit stellten die Anbieter oft auch noch Stornokosten in Rechnung. So war es nicht selten, dass ein Kunde wenig oder gar nichts ausgezahlt bekam.
Wie ist die Rechtslage?
Mit dieser Praxis mussten sich immer wieder die Gerichte befassen. Der Bundesgerichtshof BGH entschied im Oktober 2005, dass Vereinbarungen zum Stornoabzug unwirksam sind und die Unternehmen dementsprechend keinen Stornoabzug vornehmen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht BVG erklärte im Februar 2006 das frühere, sogenannte „Zillmerverfahren“ – die Verrechnung der Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen – für rechtswidrig. Gleichzeitig erkannte es die Regelung in den Urteilen des BGH von 2005 an, nach denen ein Kunde bei vorzeitiger Kündigung Anspruch auf einen Mindestbetrag hat. Dieser muss der Hälfte des „ungezillmerten Deckungskapitals“ entsprechen. Vereinfacht ausgedrückt: Die Hälfte der Prämienzahlungen ausmachen.
Wie sah die Umsetzung in der Praxis aus?
„Die Versicherungswirtschaft leitete daraus offenbar ab, dass sie wie gewohnt weiterhin Abschlusskosten verrechnen dürfe, wenn dies nicht nach dem ‚Zillmerverfahren‘ geschehe“, erläutert Michael Früchtl, Geschäftsführer der Prolife GmbH, der sich als Finanz- und Versicherungsfachwirt bereits seit vielen Jahren mit der Thematik beschäftigt. „Das führte zu dem Ergebnis, dass auch in jüngster Vergangenheit Rückkaufswerte bis nahe der Null-Grenze errechnet wurden. Der BGH hat deshalb im Juni 2013 in einem Urteil gegen einen großen Versicherer entschieden, dass der Mindestbetrag von den Versicherungen ohne Verrechnung der Abschlusskosten und ohne jegliche Stornogebühren zu ermitteln ist.“
Welche Versicherungen sind davon betroffen?
„Auf alle Fälle kapitalbildende Lebensversicherungen, die zwischen Ende 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden“, so Früchtl weiter. Es habe in den letzten Jahren aber immer wieder neue und verbraucherfreundliche Urteile gegeben, so dass diese Vorgehensweise auch bei Renten- und fondsgebundenen Versicherungen zur Anwendung komme. Wenn ein Kunde seinen Vertrag zu einem Datum im Jahr 2011 oder zu einem früheren Termin gekündigt hat, sind eventuelle Ansprüche schon verjährt – sollte die neueste Rechtsprechung daran nichts ändern. Wurde eine gekündigte Versicherung aber im Jahr 2012 oder später ausbezahlt, kann sich eine Vertragsprüfung lohnen, denn die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst zum Ende des Kündigungsjahres.
„Jährlich werden circa vierzehn Milliarden Euro gekündigt. Dass mehrere hundert Millionen Euro nicht ausbezahlt werden liegt daran, dass nur ein Bruchteil der gekündigten Verträge geprüft wird und in die Nachbearbeitung kommt“, ärgert sich Früchtl.
Wie kommt der Kunde nachträglich an sein Geld?
Natürlich ist es für den Laien nicht möglich, selbst seinen Vertrag und die Abrechnung rechtlich zu prüfen – und Fachanwälte haben ihren Preis. Viele aber kümmern sich mangels besseren Wissens nicht mehr um einen gekündigten Vertrag. Dabei gibt es preiswerte und bequeme Möglichkeiten, dies abzugeben. „Bei Prolife bieten wir für bereits gekündigte Verträge das sogenannte Clearing an“, erklärt Früchtl weiter. „Nach einer Vorprüfung nehmen wir alle Verträge, die unserer Meinung nach Aussicht auf Nachzahlungen haben, in die Nachbearbeitung auf. Diese Beurteilung ist kostenfrei und der Kunde erhält unsere Einschätzung innerhalb von 48 Stunden. Anschließend prüfen unsere Fachanwälte und Versicherungsmathematiker die Policen im Detail und setzen mögliche Nachzahlungen durch. Der Kunde hat keinerlei Arbeit damit und sämtliche Vorabkosten werden von Prolife übernommen. Im Erfolgsfall wird der Erlös geteilt.“
Wie stehen die Chancen und wie lange dauert eine Nachbearbeitung?
„Bei allen Verträgen, die unseren Annahmekriterien entsprachen und nach kurzer Vorprüfung zur Nachbearbeitung übernommen wurden, kam es in 92 Prozent der Fälle zu einer Nachzahlung für den Kunden“, freut sich Michael Früchtl. „Da die Rechtsprechung in diesem Bereich immer deutlicher wird und unsere Spezialisten eindeutige Grundlagenergebnisse liefern, reden wir inzwischen von einer Zeitspanne von zwei bis elf Monaten. Das hängt vom jeweiligen Versicherer ab.“
Nach den Erfahrungswerten der Prolife seien Nachzahlungen von zehn bis 55 Prozent, bezogen auf den Rückkaufswert, durchaus üblich. Eine Prüfung lohnt sich also immer