Die Zahl sogenannter Ankäufer von Lebensversicherungen ist in den letzten Jahren explodiert. Dabei sind Versprechungen, wie den Rückkaufswert zu verdoppeln oder gar zu verdreifachen, unseriös – aber nicht selten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat inzwischen etliche Anbieter vom Markt genommen, doch immer wieder versuchen sich neue. „Meist verbirgt sich hinter diesen utopischen Versprechen ein verbotenes Einlagengeschäft, bei dem der Kaufpreis in Raten – und das gestreckt auf zehn Jahre bezahlt werden soll“, so Michael Früchtl, Geschäftsführer der Prolife GmbH, der sich als Finanz- und Versicherungsfachwirt bereits seit vielen Jahren mit der Thematik beschäftigt. „Schon deshalb sollte jeder Verkaufsinteressent die Klauseln der Kaufpreiszahlung genauestens unter die Lupe nehmen.“
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Warum trennt man sich überhaupt von einer Versicherung, die als Absicherung oder Vorsorge abgeschlossen wurde?
„Gründe, eine Lebensversicherung zu kündigen oder zu verkaufen, gibt es viele“, weiß Michael Früchtl. “Meistens geht es darum, dass viele sich von hohen Beitragszahlungen befreien oder über ihren derzeitigen Rückkaufswert frei verfügen möchten. Während der eine sein frei gewordenes Kapital renditestärker anlegen möchte, muss ein anderer finanzielle Engpässe meistern.“ Lebensversicherungsverträge laufen meist länger als 20 Jahre, da kann das Leben schon einmal anders spielen als geplant.
Was passiert bei der Kündigung und ist sie überhaupt sinnvoll?
Wer seine Kapitalversicherung kündigt, wird häufig vom Versicherer mit mickrigen Beträgen abgespeist. Vom Sparguthaben samt Zinsen werden die Kosten für den Risikoschutz, Provision, Verwaltung und in vielen Fällen auch noch eine Stornogebühr in Höhe von drei bis fünf Prozent abgezogen. Kündigen ist zwar eine Möglichkeit, aber immer die schlechteste Wahl.
Welche Alternativen gibt es?
Eine Alternative zur Kündigung wäre das Beleihen der Versicherung, entweder bei der Versicherungsgesellschaft selbst oder bei einer Bank. Die sogenannten Policendarlehen werden meist bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes gewährt. Bis zum Ablauf des Vertrages oder dem Leistungsfall, muss das Darlehen spätestens zurückgezahlt werden. „Leider fallen die Zinsen bei dieser Darlehensform vergleichsweise hoch aus. Ein Policendarlehen sollte deshalb nur für kurze Zeit in Anspruch genommen werden“, rät Früchtl. „Wenn es darum geht, etwas längerfristig zu finanzieren, ist der Verkauf einer Lebens- oder Rentenversicherung eine gute Möglichkeit. Das trifft auch für all diejenigen zu, die ohne Schufa-Auskunft schnell an liquide Mittel kommen wollen. Lästige Bonitätsprüfungen und der nicht unerhebliche Aufwand, Einkommensnachweise für die Bank zusammenzustellen, ist nicht nur für Selbständige eine Last.“
Vorteil des Verkaufs gegenüber einer Kündigung ist, dass die Ankäufer meist mehr als den reinen Rückkaufswert bezahlen. Auch wenn man im Augenblick nicht an eine Kündigung oder den Verkauf der Lebensversicherung gedacht hat – sollte man kurzfristig Geld brauchen, könnte das die richtige Lösung sein.
Kann jeder Lebensversicherungsvertrag verkauft werden?
Prinzipiell kann jede Lebensversicherung verkauft werden. Ausnahmen sind Verträge, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurden sowie Rürup-Verträge und natürlich auch abgetretene Versicherungen. Bemerkenswert: Bei Prolife können selbst abgetretene Policen auf Möglichkeiten des Verkaufs geprüft werden.
Wie läuft ein Policenverkauf ab?
„Ich kann da nur für die Prolife sprechen“, räumt Früchtl ein. „Wir gehen finanziell in Vorleistung und übernehmen die komplette Abwicklung des Vertrages.“ Die Bearbeitungszeit sei aus diesem Grunde unabhängig von Kündigungsfristen und der Reaktionszeit der Versicherungen. Achtzehn Tage nach Eingang der vollständigen Kaufvertragsunterlagen werde der Kaufpreis in einer Summe ausbezahlt.
Was kostet der Verkauf?
„Natürlich berechnen wir für unsere Arbeit eine Gebühr. Im Gegenzug dazu überprüfen aber unsere Fachanwälte die angegebenen Rückkaufswerte der Versicherungsgesellschaften nach neuester BGH-Rechtsprechung“, so Früchtl weiter. Oft käme es wenige Wochen später, nach Auflösung des Versicherungsvertrages, zu einer zweiten Zahlung. Die Versicherungen würden häufig zu hohe Stornoabschläge einbehalten. Eine falsche Berechnung des Rückkaufswertes sei auch keine Seltenheit. Die Differenz zum ursprünglich angegebenen Rückkaufswert werde an den Kunden ausbezahlt.
Ist damit der Verkauf abgeschlossen?
Früchtl verneint! „Das ist längst nicht alles und unterscheidet uns am Markt deutlich von anderen Anbietern. Wir erfassen bei Prolife die Policen in einem eigenen System und sobald sich etwas Neues in der Rechtsprechung ergibt, werden sie nochmals geprüft. Drei Jahre lang läuft das sogenannte Clearing, bei dem wir weitere Nachzahlungsmöglichkeiten suchen und oft fündig werden.“ Ein weiterer, unerwarteter Geldeingang freut natürlich jeden Kunden