Das Altersvorsorgedepot ist kein Allheilmittel für die Altersvorsorge 

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Das Altersvorsorgedepot ist nur ein weiterer Baustein einer ganzheitlichen Vorsorge- und Vermögensstrategie. Für viele Inhaber bestehender Riester-Verträge kann die Überführung in das neue Altersvorsorgedepot besonders attraktiv sein.
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot wird die private Altersvorsorge in Deutschland modernisiert. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern eine auf Kapitalmarktanlagen basierende, renditestärkere und staatlich geförderte Möglichkeit zu bieten, langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Dennoch gilt: Das Altersvorsorgedepot ist kein Allheilmittel, sondern ein weiterer Baustein einer ganzheitlichen Vorsorge- und Vermögensstrategie.

Wie die einstige Riester-Rente wird das Altersvorsorgedepot durch Zulagen sowie steuerliche Vorteile staatlich gefördert. Allein durch die Grundzulage lassen sich Förderquoten von 30 bis 50 Prozent bis zur Förderhöchstgrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr erreichen. Darüber hinaus gibt es weitere Zulagen in Abhängigkeit von der Lebenssituation, zum Beispiel für jedes Kind 300 Euro pro Jahr oder eine steuerliche Günstigerprüfung über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Erträge innerhalb des Depots werden in der Ansparphase grundsätzlich steuerlich begünstigt. Förderberechtigt sind erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und berufsständisch Versorgte wie Ärzte oder Anwälte.

Gelockerte Anlagevorgaben erlauben höhere Aktienquoten in breit gestreuten Fonds. Im Vergleich zu klassischen, stark sicherheitsorientierten Vorsorgeprodukten erhöhen sie langfristig die Renditechancen deutlich.

Dem stehen Nachteile gegenüber: Das angesparte Vermögen bleibt an den Vorsorgezweck gebunden und ist nicht beliebig entnehmbar. Wer das will, muss erhaltene Förderungen zurückzahlen und auf Steuervorteile verzichten. Zudem unterliegt das Altersvorsorgedepot gesetzlichen Änderungen. Dieses politische Risiko bleibt.

Besonders interessant für Riester-Sparer

Für viele Inhaber bestehender Riester-Verträge kann die Überführung in das neue Altersvorsorgedepot attraktiv sein. Viele Altverträge leiden unter hohen Verwaltungskosten, geringen Garantiezinsen und eingeschränkten Renditechancen. Ein Wechsel kann diese Nachteile reduzieren. Die bereits gezahlten Förderungen bleiben dabei erhalten. Eine Überführung sollte jedoch nicht vorschnell erfolgen. Insbesondere steuerliche Auswirkungen und ein möglicher Verlust von Garantieleistungen müssen geprüft werden. Daher empfiehlt sich vor einer Übertragung eine unabhängige, fachkundige Beratung.

Kein Ersatz für den Vermögensaufbau

Trotz der Vorteile, gerade für erwerbstätige Menschen bis etwa zum sechzigsten Lebensjahr, sollte das Altersvorsorgedepot ein ergänzender Baustein des persönlichen Vermögensaufbaus bleiben. Wegen der eingeschränkten Verfügbarkeit und gedeckelten Förderungen bildet eine professionelle Vermögensverwaltung weiterhin den Hauptbestandteil einer nachhaltigen Altersvorsorge. Sie ermöglicht eine flexiblere Geldanlage, individuelle Strategien, uneingeschränkten Vermögenszugriff sowie breite Diversifikation über Anlageklassen hinweg. In Kombination mit einem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot entsteht so eine ausgewogene Vermögens- und Vorsorgestruktur, die Fördervorteile nutzt, die notwendige Flexibilität bietet und langfristig Renditechancen eröffnet

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