Wie Sie steuerliche Pannen beim Dienstfahrrad vermeiden

© Fotalia
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„Mir ist es eingefallen, während ich Fahrrad fuhr“, so Albert Einstein über die Entstehung der Relativitätstheorie. Auf diese und andere positive Wirkungen des Radfahrens setzen zunehmend mehr Arbeitgeber und statten ihre Mitarbeiter mit Diensträdern zur privaten Nutzung aus. Die Vorteile dieser Nutzungsüberlassung liegen auf der Hand: Als Arbeitgeber können Sie die Anschaffungskosten und laufenden Kosten als Betriebsausgabe absetzen. Hinzu kommt der positive Effekt der Mitarbeiterbindung. Doch auch mögliche steuerliche Risiken sollten Arbeitgeber stets im Auge behalten.

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