Geldinstitute lassen sich immer wieder Leistungen (teuer) bezahlen, die sie (eigentlich) kostenlos erbringen müssten/sollten. Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz rät daher dringend, immer kritisch zu prüfen, was Geldinstitute in Rechnung stellen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Gebühren für das Konto, die Geldanlage, den Raten- oder Bankkredit und/oder um die Nachlasserklärung eines Verstorbenen handelt.