Testament: Guter Wille statt letzter Wille

Finanzplanung

Ein Testament ist nicht automatisch gut, weil es da ist. Es ist gut, wenn es die eigenen Wünsche und Ziele rechtssicher formuliert und umsetzt. Doch beim Testament gilt: Gut gemeint ist nicht automatisch gut gemacht.

Stefan Brähler, Geschäftsführer der Confidema GmbH in Oberursel zeigt vier immer wiederkehrende Fehler:

Fehler 1: Falsche Formulierungen

Worte können tückisch sein, vor allem wenn sie vermeintlich geläufig sind. Für viele Menschen ist „vermachen“ und „vererben“ dasselbe. Juristisch liegen Welten dazwischen. Oder „Das Haus soll Tochter XY erhalten“ ist im Kern richtig gemeint, rechtlich aber unklar – solche Formulierungen landen häufig vor Gericht. Auch können ungewollte Folgen entstehen: „Wir Eheleute erben gegenseitig und dann erst die Kinder“ kann ein Testament mit Bindungswirkung entstehen lassen – was später nicht mehr geändert werden kann, obwohl die Eheleute das so nie beabsichtigt hatten.

Fehler 2: Formale Fehler

Ich sagte kürzlich im Bekanntenkreis „Ihr könnt ein Testament auch mit Wachsmalkreide auf einen Tapetenrest schreiben“. Die Aussage habe ich später bereut. Nicht weil sie falsch wäre, sondern weil sie die Wichtigkeit der Form herunterspielt. Ein Testament – wenn nicht notariell gemacht – muss eigenhändig handschriftlich sein. Das Medium ist relativ egal, aber bitte von Hand, mit Datum und Unterschrift. Schreibmaschine, Computerdrucke, E-Mails oder abgespeicherte Dokumente sind ebenso wertlos wie Whatsapp-Nachrichten oder Tiktok-Videos – so klar der letzte Wille darin formuliert sein mag.

Fehler 3: Wichtige Punkte nicht bedacht

Die erbrechtlichen Spielregeln werden oft nicht beachtet. Ein Kind, selbst wenn seit 40 Jahren Funkstille herrscht, zu enterben, ist schwieriger als man denkt. Alle leiblichen Kinder haben die gleichen Erbrechte – auch uneheliche. Stiefkinder aus 20 Jahren Patchwork-Familie, die nie anders als die eigenen Kinder behandelt wurden, haben jedoch keinerlei Erbrechte. Und ein Klassiker zum Schluss: Es gibt Vermögen, das am Testament vorbei weitergegeben wird. Haben Sie eine Person in einer Lebensversicherung als Begünstigte benannt, dann erhält diese die Auszahlung direkt – auch wenn es die Ex-Freundin ist.

Fehler 4: Es allen recht machen wollen

Für viele, die ein Testament schreiben, ist es wichtig, dass sich niemand in der Familie benachteiligt fühlt. Also werden alle Kinder als Erben eingesetzt. Das fühlt sich fair an, kann aber zum Bumerang werden. Denn mehrere Erben bilden zusammen zwangsläufig eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: allen gehört alles zusammen und es kann darüber auch nur einstimmig entschieden werden. Was fair gemeint war, wird zu einer Dauerbaustelle.

Besser ist es, sich im Vorfeld zu überlegen, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Und dann einen Haupterben zu benennen, der die Aufteilung umsetzt. Oder einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Erbauseinandersetzung besorgt. Was richtig hilfreich ist: vorher mit den Erben reden. Es gab schon Fälle, da hat der Erblasser sich jahrelang alleine Gedanken gemacht – nur die Erben wollten es später völlig anders.

Eines haben die Fehler gemeinsam: sie entstehen, wenn die fachliche Begleitung fehlt. Denn trotz der möglichen Fallstricke: Sie haben mehr Gestaltungsfreiheit als Sie denken. Ein Testament ist dazu da, den eigenen Spielraum nach Ihren Wünschen rechtssicher auszuschöpfen.

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