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Banken stellen Immobilien-Darlehen massenhaft fehlerhaft aus

© warrantbuffet - Fotolia.comWegen fehlerhafter Widerrufsklauseln sind womöglich noch mehr Immobiliendarlehensverträge unwirksam als bisher bekannt. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, hatte die Verbraucherzentrale Hamburg im August für Aufsehen gesorgt, als sie erklärte, rund zwei Drittel der 300 von ihr untersuchten Kontrakte seien zu beanstanden. Mittlerweile haben die Experten in der Hansestadt mehr als 2000 Kreditverträge geprüft. Verbraucherschützer Christian Schmid-Burgk sagte: „Die Quote der fehlerhaften Verträge ist eher noch gestiegen.“

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Laut Schmid-Burgk haben die Fachleute bisher mehr als 20 verschiedene Fehler identifiziert. Häufig seien es formale Mängel: So muss die Widerrufsbelehrung laut Gesetz „hervorgehoben“ werden. Oder es seien keine Anschriften genannt, obwohl ein Telefonanruf für einen wirksamen Widerruf nicht ausreichend ist. Schmid-Burgk zu FOCUS: „Teilweise haben wir aber auch dicke Patzer gefunden, die man sich nicht erklären kann, wenn zum Beispiel Fristen völlig falsch gesetzt oder schlicht vergessen werden.“

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