E-Scooter-Unfall: Neue Haftungsregeln stärken die Rechte von Geschädigten

© Petair - Fotolia.com
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Wer von einem E-Scooter beim Unfall angefahren wird oder über einen achtlos abgestellten Elektroroller stürzt, hatte bislang oft schlechte Karten. Konnte der Fahrer nicht ermittelt werden, blieben viele Geschädigte auf ihren Behandlungskosten oder Reparaturrechnungen sitzen. Das soll sich jetzt ändern: Der Bundestag hat eine Reform des Haftungsrechts beschlossen, die Vermieter von E-Scootern stärker in die Pflicht nimmt.

Vermieter haften künftig mit

Bislang galt: Nach einem Unfall mit einem gemieteten E-Scooter haftete grundsätzlich der Fahrer. Das Problem war allerdings, dass dieser häufig nicht identifiziert werden konnte, etwa nach einer Fahrerflucht oder wenn der Roller anonym zurückgelassen wurde.

Mit der Gesetzesänderung wird nun eine verschuldensunabhängige Halterhaftung eingeführt. Das bedeutet: Kann der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden, können Geschädigte künftig auch den Betreiber der E-Scooter-Flotte auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig begründete die Reform damit, dass Unternehmen, die mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdienen, auch Verantwortung für Schäden übernehmen müssten. Im Haftungsrecht würden E-Scooter damit künftig ähnlich behandelt wie Autos.

Mehr Schutz bei abgestellten E-Scootern

Die Neuregelung betrifft nicht nur Zusammenstöße während der Fahrt. Auch falsch abgestellte E-Scooter sorgen immer wieder für Unfälle, etwa wenn sie Gehwege blockieren oder umgestürzt auf dem Radweg liegen.

Bislang mussten Geschädigte nachweisen, dass der Fahrer den Roller ordnungswidrig abgestellt hatte. Dieser Nachweis war in der Praxis oft kaum möglich.

Künftig entfällt diese Hürde. Auch bei Schäden durch abgestellte Miet-E-Scooter haftet grundsätzlich der Betreiber. Für Betroffene wird es dadurch deutlich einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Unfallzahlen haben sich nahezu verdoppelt

Die Gesetzesänderung kommt nicht zufällig. Die Zahl der Unfälle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen steigt seit Jahren deutlich an.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden

  • 2021 rund 4.000 Unfälle
  • 2024 bereits knapp 8.000 Unfälle

mit E-Scootern registriert.

Parallel wächst auch die Zahl der Fahrzeuge in deutschen Städten. Mit der zunehmenden Nutzung nehmen zwangsläufig auch Konflikte mit Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern zu.

Was bedeutet die Reform für Verbraucher?

Für Geschädigte verbessert sich die Rechtslage erheblich. Wer künftig durch einen Miet-E-Scooter verletzt wird oder einen Sachschaden erleidet, muss nicht mehr befürchten, leer auszugehen, wenn der Fahrer verschwunden ist.

Für Betreiber dürfte die Reform dagegen höhere Versicherungs- und Haftungskosten bedeuten. Experten gehen davon aus, dass die Unternehmen ihre Flotten künftig noch intensiver überwachen und falsch abgestellte Fahrzeuge schneller entfernen werden.

Was sollten Betroffene nach einem Unfall tun?

Auch mit den neuen Regeln gilt: Wer in einen Unfall mit einem E-Scooter verwickelt wird, sollte möglichst viele Beweise sichern.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Fotos von Unfallstelle und Fahrzeug
  • Kennzeichen oder Rollernummer
  • Kontaktdaten möglicher Zeugen
  • Polizei verständigen, wenn Personen verletzt wurden
  • Arztbesuch dokumentieren und Rechnungen aufbewahren

Je besser der Vorfall dokumentiert wird, desto einfacher lassen sich spätere Schadenersatzansprüche durchsetzen.

Fazit

Die neuen Haftungsregeln schließen eine Lücke, die Geschädigte jahrelang benachteiligt hat. Künftig können sich Betroffene auch an den Betreiber einer E-Scooter-Flotte wenden, wenn der eigentliche Fahrer nicht festgestellt werden kann. Angesichts stark steigender Unfallzahlen dürfte die Reform für mehr Rechtssicherheit sorgen und den Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern deutlich verbessern.

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