Schönheitsreparaturen gehören zu den häufigsten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern. Wer muss wann streichen, tapezieren, ausbessern oder umfangreich renovieren? Zwar enthalten viele Mietverträge entsprechende Regelungen, doch nicht alle Klauseln sind rechtlich wirksam. Grundsätzlich liegt der Erhalt der Wohnung beim Vermieter. Dennoch können bestimmte Renovierungsarbeiten auf Mieter übertragen werden. Lesen Sie unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und wo die Grenzen liegen.