© Fotalia„Die steuerliche Abziehbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist grundsätzlich anerkannt,“ so Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einer Mietwohnung, einem gemietetem Haus oder einer im Eigentum befindlichen Immobilie können steuerlich abgezogen werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dieser Raum – neben weiteren Voraussetzungen – fast ausschließlich beruflich genutzt wird.
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