Fernbusreisende, die zu spät an ihr Ziel kommen, haben kaum Anspruch auf Sonderleistungen. Darauf weist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SÖP hin.
Fernbusreisende, die zu spät an ihr Ziel kommen, haben kaum Anspruch auf Sonderleistungen. Darauf weist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SÖP hin.