Zum Straßenverkehr gehört nicht nur der fließende, sondern auch der ruhende Verkehr. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin als Unfallflucht bezeichnet, ist ein sehr häufig vorkommendes strafbares Delikt, wobei oft der Satz zu hören ist, „das war doch keine Unfallflucht“!