In einem mit Spannung erwarteten Grundsatzurteil zum Elternunterhalt hat der Familiensenat des BGH am 07.08.2013 entschieden, dass das selbstgenutzte Eigenheim bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit der erwachsenen Kinder unberücksichtigt zu bleiben hat. Diese Mitteilung sorgte für sichtbares Aufatmen bei vielen erwachsenen Kindern, die bis dahin fürchten mussten, ihre Immobilie für die ungedeckten Kosten ihrer im Heim lebenden Eltern veräußern zu müssen.