Für Schenkungen als vorgezogene Erbfolge gibt es meistens zwei Gründe. Zum einen, wird versucht, die Erbschaftssteuern zu minimieren und zum anderen, erfolgt bei Schenkungen unter Lebenden die Vermögensübertragung mit „warmer Hand“. Die steuerlichen Schenkungsfreibeträge, die in gleicher Höhe wie die Erbschaftssteuerfreibeträge bestehen, können alle 10 Jahre in voller Höhe neu genutzt werden. Carsten Graf von Rex, Rechtsanwalt in Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen, rät aber von Versuchen ab, Weiterverschenkungen zur Schenkungssteuerminimierung zu nutzen.