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Was beim digitalen Nachlass zu beachten ist

800.000 Menschen sterben in Deutschland pro Jahr und immer mehr von Ihnen hinterlassen E-Mail-Accounts, Onlinekonten und oder gar eigene Homepages. Mit dem Tod des Nutzers enden die Verträge in den seltensten Fällen automatisch. Der Regelfall ist, dass die Verträge auf die Erben übergehen. Mit der digitalen Erbschaft sind die Erben oft überlastet oder sie haben gar keine Zeit sich mit der Sichtung des virtuellen Erbes zu beschäftigen.

FinanzplanungHinzu kommt ein praktisches Problem: Wenn der Erbe die Passwörter nicht kennt, kann er die Nutzerkonten nicht selbstständig einsehen und löschen. Rechtlich eindeutig geregelt ist die Situation noch nicht. Manche Anbieter erlauben unter strengen Voraussetzungen den Zugriff auf das elektronische Postfach, andere löschen nach einem offiziellen Nachweis wie der Sterbeurkunde alle Daten, also das Nutzerkonto und damit auch alle Inhalte wie E-Mails und Bilder.

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Eine Hilfestellung bei der Sichtung des digitalen Nachlasses geben Dienstleister, die den Hinterbliebenen anbieten, diesen Teil der Erbschaft zu sortieren. Der Service ist bereits ab 139 Euro bei Anbietern wie Semno und Digitaler-Nachlass erhältlich und setzt voraus, dass die Hinterbliebenen den Computer einsenden.

Tipps im Todesfall

Bei Facebook gibt es ein extra Formular, bei dem man unter Nachweis einer Sterbeurkunde melden kann, wenn jemand verstorben ist. Das Profil der Person auf Wunsch gelöscht oder in eine Erinnerungsseite verwandelt. Die Pinnwand bleibt, so dass Freunde und Verwandte Beiträge über dieses Kondolenzbuch hinterlassen können.

Auch bei E-Mail-Diensten wie Web.de ist in der Regel eine komplette Löschung möglich. Dazu muss sich der Hinterbliebene sich mit dem Erbschein als Erbberechtigter ausweisen und den Zugriff auf das Postfach des verstorbenen Nutzers mit einem handschriftlich unterschriebenen Schriftstück beantragen. Dann wird der Zugang zum Postfach des Verstorbenen gewährt, auch wenn das Paßwort nicht vorliegt.

Bei Xing wird das Profil auf unsichtbar gestellt, sobald ein Mitglied als verstorben gemeldet wird. Zur Sicherheit wird an das verstorbene Mitglied eine Mail geschickt. Wenn sich der Nutzer innerhalb von drei Monaten nicht zurückmeldet, löscht Xing das Profil komplett und endgültig. Angehörige können das Profil bei Xing aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht übernehmen.

Tipps für Internetnutzer

Wer seinen Erben Arbeit und Kosten ersparen möchte, regelt den digitalen Nachlass am besten in einem Testament und hinterlegt die Zugangsdaten beim Notar.

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