≡ Menu

Jeder fünfte Deutsche musste schon einmal auf dem Flughafen übernachten

LufthansaIn der kalten Jahreszeit, besonders um die Feiertage zu Weihnachten und dem Jahreswechsel, können Flugreisen für Urlauber schnell zur Geduldsprobe werden. Unvorhersehbare Wetterbedingungen und ein erhöhtes Passagieraufkommen sorgen häufig für Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf. Richtig unangenehm wird es, wenn den Fluggästen aufgrund von Verspätungen und Flugausfällen eine Nacht auf dem Flughafen bevorsteht.

Laut einer Erhebung des Entschädigungsdienstleisters refund.me musste knapp jeder fünfte Deutsche wegen betrieblicher Störungen schon einmal auf dem Flughafen übernachten.

[ad]

Nach der europäischen Fluggastrechteverordnung EC 261/2004 haben Passagiere das Recht auf eine Übernachtung im Hotel, wenn ihnen eine Nacht am Flughafen bevorsteht. Außerdem steht ihnen ein Transport von und zum Flughafen zu. Die Kosten hierfür hat die betroffene Fluggesellschaft zu tragen. Trotz gesetzlicher Regelungen kommen die Fluggesellschaften ihren Verpflichtungen nicht immer nach. Regelmäßig beschweren sich Fluggäste über mangelnde Informationen und Hilfe. Mehr als ein Viertel aller Deutschen (27 Prozent) findet die Mitarbeiter der Fluggesellschaften nicht hilfsbereit, wenn es um die Bearbeitung von Flugverspätungen oder Annullierungen geht. Dies geht ebenfalls aus der Untersuchung von refund.me hervor.

“Wenn Fluggäste zu langen Wartezeiten am Flughafen gezwungen sind müssen sich die Fluggesellschaften um die Betroffenen kümmern“, erklärt Eve Büchner, Gründerin und Geschäftsführerin von refund.me. „Die Ansprüche der Fluggäste reichen von kostenloser Versorgung bis hin zur Bereitstellung eines Hotelzimmers. Gerade in den Ferien kommt es vermehrt zu Problemen im Flugverkehr. Ein Fünftel aller Entschädigungsforderungen geht alleine auf die Weihnachtszeit zurück. Wer sich im Vorfeld genau über seine Rechte und Ansprüche informiert, kann im Fall der Fälle schnell handeln, da die Airlines ihren Verpflichtungen nicht immer von alleine nachkommen.“

Neben der Bereitstellung einer Unterkunft haben Fluggäste außerdem Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Doch nur zwei Prozent aller entschädigungsberechtigten Fluggäste fordern tatsächlich ihr Geld ein. Mehr als 235 Millionen Euro bleiben deshalb jährlich unbeansprucht auf dem Konto der Fluggesellschaften.

{ 1 comment… add one }
  • Jürgen Braatz 24. April 2015, 16:17

    Was für ein Unsinn! 20 Millionen Deutsche sollen schon mal auf einem Flughafen übernachtet haben? Ich kenne niemanden, der das schon mal musste, fliege selbst viel und kenne viele Vielflieger.

Cancel reply

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.