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Worauf achten bei Tagesgeldkonten?

Obwohl das Zinsniveau für Tagesgelder in den vergangenen Jahren spürbar gesunken ist, erfreut sich diese Form der Kapitalanlage ungebrochener Beliebtheit Nach dem Festgeld ist das Tagesgeld die beliebteste Anlageform der Deutschen. Immer mehr Kreditinstitute aus dem In- und Ausland drängen mit entsprechenden Angeboten auf den Markt und werben um die Gunst potenzieller Anleger.

Attraktive Alternative zu Giro- und Sparkonto

Nicht ohne Grund erfreuen sich Tagesgelder so hoher Popularität: Sie sind täglich verfügbar, bieten bessere Zinsen als Girokonten und sind flexibler als Sparbücher. Ein- und Auszahlungen sind jederzeit möglich, überdies gelten sie als sichere Anlageform, da sie der Einlagensicherung unterliegen. „Tagesgelder verbinden die Flexibilität von Girokonten mit der regelmäßigen Verzinsung des Sparbuches und stellen somit eine echte Alternative dar“, erklärt Janine Pentzold von TopTarif.

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Bei Abschluss auf Vertragsdetails achten

„Die besten Tagesgeldkonditionen werden meist online angeboten. Da hier jedoch oft die persönliche Beratung fehlt, ist es ratsam, auf einige Vertragsdetails ein besonderes Augenmerk zu legen“, so Pentzold.

  • Tagesgelder werden in der Regel variabel verzinst, der Zinssatz kann also jederzeit nach oben oder unten angepasst werden. Neukunden werden hingegen oft mit Zinsfestschreibungen und besseren Zinssätzen als Bestandkunden gelockt. „Anleger sollten sich aber nicht vom hohen Neukundenzins blenden lassen, sondern auch auf den Folgezins schauen“, betont Pentzold.
  • Achten sollten Verbraucher zudem auch auf den Zinszahlungstermin: In der Regel werden Zinsen pro Jahr ausgewiesen. Die Gutschrift erfolgt allerdings – je nach Kreditinstitut – entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich. Je häufiger die Zinsen ausgezahlt werden, desto höher ist der Zinseszinseffekt und dementsprechend auch der Gesamtertrag. Empfehlenswert sind deshalb Angebote mit monatlicher Zinsgutschrift.
  • Damit die Zinserträge nicht beziehungsweise nicht in vollem Umfang versteuert werden müssen, sollten Anleger einen Freistellungsauftrag* oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung** bei ihrem Kreditinstitut einreichen. Andernfalls werden automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an den Staat abgeführt.
  • Tagesgeldkonten sind in der Regel völlig kostenfrei – weder die Eröffnung noch die Kontoführung sind gebührenpflichtig. Allerdings können Zusatzleistungen wie die Zusendung von Kontoauszügen per Post oder das als Referenzkonto notwendige Girokonto indirekte Kosten verursachen.
  • Einige Kreditinstitute knüpfen Tagesgeldkonten an Bedingungen, wie die Begrenzung attraktiver Zinssätze auf bestimmte Mindest- oder Maximalanlagebeträge oder auch an die Eröffnung eines Girokontos mit Gehaltseingang.

Hier ist es ratsam, sich nach alternativen Angeboten umzuschauen, da derartige Produkte eher die Ausnahme sind. „Grundsätzlich sollten sich Verbraucher vor einer Geldanlage einen umfassenden Marktüberblick verschaffen, da die Konditionen für Tagesgelder bei verschiedenen Finanzdienstleistern weit auseinandergehen können“, betont Pentzold.

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* Seit dem 01.01.2009 unterliegen Kapitalerträge pauschal dem Steuertarif von 25 Prozent (§ 32d Abs.1 EStG), der Abgeltungssteuer. Allerdings kann ein Freistellungsauftrag gestellt werden, welcher sich bei Singles auf 801 € und bei Eheleuten auf 1.602 € per anno beläuft. Bis zu diesem sogenannten Sparer-Pauschbetrag wird kein Steuerabzug für die Zinseinkünfte vorgenommen.
** Eine Nichtveranlagungsbescheinigung können natürliche Personen oder bestimmte Unternehmen beantragen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Das kann dann der Fall sein, wenn nur niedrige Einkünfte erzielt wurden. Häufig ist das bei Rentnern, Studenten und Teilzeit-Angestellten der Fall.

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