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Anleger-Schützer warnen vor Klagen von Prokon-Opfern

UCIDas unter vorläufiger Insolvenzverwaltung stehende Windkraft-Unternehmen Prokon wird nach Einschätzung von Anleger-Schützern in Kürze seine endgültige Zahlungsunfähigkeit erklären müssen. Das Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Daniel Bauer, sagte dem Nachrichtenmagazin FOCUS: „Ich gehe davon aus, dass bei Prokon Anfang Mai ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.“ Bauer sieht gute Chancen von Prokon-Genussscheininhabern, gegen das Unternehmen auf Schadenersatz zu klagen. Gleichzeitig warnte er vor den Konsequenzen: „Wenn jetzt viele zum Anwalt laufen, dann besteht die Gefahr, dass diejenigen, die einen Schadenersatzanspruch durchsetzen, im Insolvenzverfahren Vorrang genießen – und andere Anleger bekommen wenig oder nichts.“

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Der Windparkbetreiber Prokon hatte im Januar 2014 vorläufige Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen hatte insgesamt 1,4 Milliarden Euro Genussrechtskapital von 75.000 Anlegern eingesammelt.

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