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Vergleichsportale geraten ins Visier der Politik

Große Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox sollen künftig per Gesetz zu mehr Transparenz gezwungen werden. Der Bundesrat hat nach Informationen des Handelsblatts auf Initiative Hessens einen entsprechenden Passus in einen Gesetzesentwurf zur Regulierung von Bankkonten integriert.

Demnach sollen die Portalbetreiber künftig die Provisionen offenlegen, die sie von den Produktanbietern kassieren. Dadurch könnten „Interessenkonflikte vermieden werden“, sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) dem Handelsblatt. „Dies ist besonders vor dem Hintergrund relevant, dass sich immer mehr Verbraucher über Finanzthemen via Internet informieren. Deshalb möchte Hessen den Verbraucherschutz auch in diesem Bereich stärken.“

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Als Hebel bei seinem Vorstoß dient Schäfer das sogenannte Zahlungskontengesetz (ZKG), das sich momentan im Gesetzgebungsverfahren befindet. In dem auf Betreiben des Landes Hessen eingefügten Passus ist von einer „Offenlegung der Höhe und Art aller Vergütungsbestandteile und Provisionen“ die Rede. Der konkrete Gesetzentwurf bezieht sich allein auf Girokonten. Doch falls die Portale per Gesetz dazu gebracht werden, ihre Provisionen in diesem Segment offenzulegen, „gibt es keinen Grund mehr, dasselbe nicht auch auf andere Finanzprodukte wie Ratenkredite, Tagesgeld oder KfZ-Versicherungen auszudehnen“, sagt ein Bankenlobbyist, der das Gesetzgebungsverfahren eng begleitet.

Auf Vergleichswebsites wie Check24 oder Verivox können die Nutzer die Konditionen von Finanzprodukten miteinander vergleichen – und dann auch gleich einen Anbieter auswählen. Für diesen Vermittlungsservice erhalten die Portale von den Banken und Versicherern Provisionen. Wie hoch diese Gebühren ausfallen, ist bislang unklar.

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