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	<title>PRIVATE FINANZEN</title>
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	<description>Geld sparen, Geld anlegen, Geld ausgeben</description>
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		<title>Internetanbieter verlangen bis zu 70 Euro bei Umzug</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Jun 2013 16:06:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Smartphone]]></category>

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		<description><![CDATA[Verbrauchern wird der Wechsel mit Meldefristen bei DSL- und Kabelanbietern von bis zu drei Monaten sowie hohen Gebühren der Wechsel nicht leicht gemacht. Laut der Check24-Studie ist eine Vertragsumschreibung auf Nachmieter nur bei fünf Anbietern kostenlos möglich. Bei einem Umzug verlangen neun von zehn der untersuchten DSL bzw. Kabelanbieter bis zu 70 Euro von Verbrauchern, [...]]]></description>
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<p></p><p>Verbrauchern wird der Wechsel mit Meldefristen bei DSL- und Kabelanbietern von bis zu drei Monaten sowie hohen Gebühren der Wechsel nicht leicht gemacht.<span id="more-506"></span> Laut der Check24-Studie ist eine Vertragsumschreibung auf Nachmieter nur bei fünf Anbietern kostenlos möglich.</p>
<p>Bei einem Umzug verlangen neun von zehn der untersuchten DSL bzw. Kabelanbieter bis zu 70 Euro von Verbrauchern, die ihren Anschluss in die neue Wohnung mitnehmen möchten. Der Umzug muss je nach Anbieter bis zu drei Monate im Voraus gemeldet werden. </p>
<p><strong>Umzugspauschale: DSL- und Kabelanbieter verlangen bis zu 70 Euro</strong></p>
<p>Neun der zehn untersuchten DSL- und Kabelanbieter verlangen eine einmalige Umzugspauschale. Verbraucher zahlen zwischen 20 Euro (o2) und 69,95 Euro (Telekom). Drei Anbieter (1&#038;1, easybell, Vodafone) erlassen die Kosten, wenn Kunden einer Vertragsverlängerung von mindestens 24 Monaten zustimmen: Ab dem Datum des Umzugs läuft der Vertrag dann mindestens zwei weitere Jahre. Nur bei Tele Columbus ist der Umzug kostenlos.</p>
<p>Die Kosten für einen eventuell benötigten Techniker übernehmen acht Anbieter. Bei 1&#038;1 (39,90 Euro bis 49,90 Euro, je nach Tarif) und congstar (29,99 Euro) müssen Kunden den Techniker selbst bezahlen. </p>
<p><strong>Meldefristen für Umzug bei Internetanbietern: fünf Tagen bis drei Monate</strong></p>
<p>Je nach Anbieter muss die Umzugsmeldung zwischen fünf Arbeitstagen (Telekom) und drei Monaten (congstar) vor dem Umzug eingehen.</p>
<p>Der DSL- oder Kabelanbieter sollte innerhalb der Mindestvertragslaufzeit so früh wie möglich kontaktiert werden. Kann er die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, haben Verbraucher ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht. Von diesem sollten Kunden unbedingt Gebrauch machen, um einer finanziellen Doppelbelastung durch zwei DSL- oder Kabelverträge zu entgehen. Zudem ist eine Rufnummernportierung nur möglich, wenn der alte Vertrag vom neuen Anbieter gekündigt wird. </p>
<p><strong>Übertragung des Internetvertrags auf Nachmieter zum Teil kostenfrei möglich</strong></p>
<p>Bei fünf der untersuchten Anbieter ist die Umschreibung des DSL- oder Kabelvertrags auf den Nachmieter kostenlos möglich. Auch bei congstar ist die Umschreibung kostenlos, der Vertrag kann aber nur auf ein Familienmitglied ersten Grades übertragen werden. Bei 1&#038;1 wird eine einmalige Gebühr von 49 Euro fällig. Kunden von Kabel Deutschland, Tele Columbus und der Telekom können ihren bestehenden Vertrag nicht auf den Nachmieter übertragen. </p>
<p></p>
<p><em>Anmerkung: Untersucht wurden die Vertragsbedingungen der Anbieter 1&#038;1, congstar, easybell, Kabel BW, Kabel Deutschland, o2, Tele Columbus, Telekom, Unitymedia und Vodafone. Stand 01.03.2013, alle Angaben ohne Gewähr.</em></p>
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		<title>Was Schüler bei Ferienjobs beachten sollten</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Jun 2013 15:19:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Sommerferien stehen vor der Tür – und für viele Schülerinnen und Schüler beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Es gibt ein breites Spektrum an Ferienjobs in den unterschiedlichen Branchen und mit verschiedensten Aufgaben, aber Schüler dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Kindern bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu arbeiten. Es gibt aber [...]]]></description>
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<p></p><p>Die Sommerferien stehen vor der Tür – und für viele Schülerinnen und Schüler beginnt damit die Zeit der Ferienjobs.<span id="more-647"></span></p>
<p>Es gibt ein breites Spektrum an Ferienjobs in den unterschiedlichen Branchen und mit verschiedensten Aufgaben, aber Schüler dürfen nicht jede Tätigkeit ausüben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Kindern bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen: Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Im landwirtschaftlichen Bereich sind drei Stunden täglich innerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Voraussetzung ist, dass es sich um leichte Tätigkeiten handelt – das können zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge sein.</p>
<p></p>
<p>Für Jugendliche, also 15- bis 17-Jährige, gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Allerdings: wenn die Jugendlichen noch schulpflichtig sind, dann dürfen sie nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. Denn ganz klar gilt: Schulferien dienen in erster Linie der Erholung</p>
<p>Wichtig: Für Jugendliche ist schwere körperliche oder gefährliche Arbeit nicht erlaubt. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit. Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr.</p>
<p>Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits 16 Jahre alt ist. Sie dürfen im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Wochenendarbeit ist ebenfalls tabu – außer zum Beispiel bei Sportveranstaltungen.</p>
<p>Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt auch Fragen wie zum Beispiel die Ruhepausen von Unter-18-Jährigen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden am Tag müssen die Schüler mindestens eine Pause von 30 Minuten bekommen, bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Die Arbeitgeber sind nicht nur verpflichtet, das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten. Sie müssen Schüler für ihren Ferienjob auch über den Betrieb unfallversichert werden.</p>
<p>Werden die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten, rät Florian Haggenmiller vom DGB den Schülern, sich zu wehren: &#8220;Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze für die Jugendlichen sind nicht einfach hinzunehmen. Betroffene sollten sich unbedingt an die örtliche Aufsichtsbehörde wenden.&#8221; In der Regel sind das die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.</p>
<p></p>
<p>Bei der Auswahl der Jobs empfiehlt der DGB, den Lohn im Blick zu behalten: &#8220;Auch Ferienjobs sind Jobs, die fair entlohnt werden sollen. Für Ferienjobs ist es wichtig zu wissen, dass Beiträge zur Sozialversicherung nicht anfallen. Wenn der Lohn allerdings über 896 Euro pro Monat liegt, werden Steuern fällig. Die werden allerdings normalerweise im nächsten Jahr wieder erstattet. Ratsam ist es, eine Lohnsteuerkarte abzugeben.&#8221; Auf jeden Fall sollten die Schüler darauf achten, zu Beginn ihres Ferienjobs einen schriftlichen Vertrag zu bekommen, in dem die Aufgaben, Arbeitszeiten und der Lohn klar beschrieben sind.</p>
<p>Weitere Informationen gibt es unter: <a href="http://www.dgb-jugend.de/schule/schuelerjobs" target="_blank">www.dgb-jugend.de/schule/schuelerjobs</a></p>
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		<title>Neue Infoblätter zur Vermögensanlage sind wirkungslos</title>
		<link>http://www.privatefinanzen.de/geldanlage/neue-infoblatter-zur-vermogensanlage-sind-wirkungslos</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Jun 2013 06:50:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Erhebliche Mängel hat die Zeitschrift Finanztest bei den neuen Kurzinformationsblättern für geschlossene Fonds, Genussrechte und andere Vermögensanlagen festgestellt. Der Gesetzgeber verpflichtet alle Anbieter von Beteiligungsmodellen seit 1. Juni 2012, die in Windräder, Bürotürme und ähnliches investieren, auf wenigen Seiten alles Wesentliche für Anleger darzustellen. Sie sollen Interessenten dabei helfen, Angebote zu vergleichen und für sie [...]]]></description>
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<p></p><p><a href="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/7Platzhalter.jpg"><img src="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/7Platzhalter-300x200.jpg" alt="7Platzhalter-300x200 in Neue Infoblätter zur Vermögensanlage sind wirkungslos" width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-175" /></a>Erhebliche Mängel hat die Zeitschrift Finanztest bei den neuen Kurzinformationsblättern für geschlossene Fonds, Genussrechte und andere Vermögensanlagen festgestellt.<span id="more-563"></span> Der Gesetzgeber verpflichtet alle Anbieter von Beteiligungsmodellen seit 1. Juni 2012, die in Windräder, Bürotürme und ähnliches investieren, auf wenigen Seiten alles Wesentliche für Anleger darzustellen. Sie sollen Interessenten dabei helfen, Angebote zu vergleichen und für sie passende auszuwählen. Eine Auswertung in der aktuellen Ausgabe von Finanztest zeigt aber, dass die neuen Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) dieses Ziel verfehlen.</p>
<p></p>
<p>Finanztest hat im März 2013 geprüft, wie nützlich die Blätter sind. Im Einsatz waren in dieser Zeit 67 Kurzinformationen für Vermögensanlagen. Davon wurden 17, also gut ein Viertel, nicht in aktueller Fassung auf der Internetseite des Anbieters bereitgehalten, wie es laut Gesetz vorgeschrieben ist. Erst nach Anfragen von Finanztest stellten Anbieter die meisten der fehlenden Blätter auf ihre Internetseite.</p>
<p>Inhaltlich wurden 24 Kurzinformationen unter die Lupe genommen. Einige Kurzinformationen gingen sehr genau auf ihre Anlageobjekte ein, wie etwa Hannover Leasing beim Flugzeugfonds Flight Invest 50. Die meisten wiesen aber deutliche Mängel auf. Zum Teil waren sie unverständlich oder zentrale Punkte der Investments fehlten. Die Texte ähnelten sich oft, vor allem bei geschlossenen Immobilienfonds. </p>
<p>Fazit: Aus der Qualität des Informationsblatts allein lässt sich zwar nicht schließen, ob eine Anlage etwas taugt. Für eine Negativauslese ist es aber brauchbar: Wenn Anleger es nicht verstehen, können sie sicher sein, dass die Vermögensanlage nichts für sie ist.</p>
<p></p>
<p>Die Untersuchung Kurzinformationen zu Vermögensanlagen ist bereits unter <a href="http://www.test.de/vib" target="_blank">www.test.de/vib</a> abrufbar.</p>
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		<title>Hohe Dispozinsen als Grund für den Wechsel des Girokontos</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Jun 2013 15:29:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Girokonto wechseln Verbraucher seltener als beim Tagesgeldkonto. Das liegt sicherlich auch an dem Aufwand, den ein Wechsel mit neuen Einzugsermächtigungen und Änderung von Daueraufträgen mit sich zieht. Dabei gibt es gute Gründe für einen Wechsel. Neben den Kontoführungsgebühren und der Bargeldversorgung, sprich die Anzahl der Geldautomaten im näheren Umfeld, wird aber die Höhe der [...]]]></description>
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<p></p><p><a href="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/Vermögen.jpg"><img src="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/Vermögen-300x200.jpg" alt="Verm Gen-300x200 in Hohe Dispozinsen als Grund für den Wechsel des Girokontos" width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-142" /></a>Beim Girokonto wechseln Verbraucher seltener als beim Tagesgeldkonto. Das liegt sicherlich auch an dem Aufwand, den ein Wechsel mit neuen Einzugsermächtigungen und Änderung von Daueraufträgen mit sich zieht. Dabei gibt es gute Gründe für einen Wechsel<span id="more-566"></span>. Neben den Kontoführungsgebühren und der Bargeldversorgung, sprich die Anzahl der Geldautomaten im näheren Umfeld, wird aber die Höhe der Dispozinsen selten beachtet.</p>
<p><strong>Mit dem Dispositionskredit kurzzeitig Lücken schließen</strong></p>
<p>Obwohl viele Menschen sich einen möglichen Kontowechsel sehr genau überlegen, kommt ein Kriterium bei der Auswahl des neuen Bankpartners oft erheblich zu kurz – der Zinssatz der genehmigten Überziehungsmöglichkeit, im Volksmund auch bekannt als Dispositionskredit (kurz Dispo). </p>
<p>Es kann immer mal wieder Situationen geben, in denen sich kurzfristig ein finanzieller Engpass auftut. Eine Werkstattrechnung fällt höher aus als kalkuliert, der Urlaub war teurer als geplant oder das Finanzamt fordert eine Nachzahlung. Kurz gesagt, das Guthaben auf dem Konto reicht nicht aus, es besteht kurzfristig eine finanzielle Lücke. Mit einem Dispo lässt sich diese ohne großen Aufwand und unbürokratisch überbrücken. Der Dispositionskredit ermöglicht es, in einem gewissen Rahmen sein Konto zu überziehen – die sogenannte eingeräumte Überziehung. Anfallende Zinsen werden nur für den Zeitraum der Inanspruchnahme verlangt und auch nur entsprechend der Höhe des tatsächlich genutzten Betrags.</p>
<p></p>
<p>Die eingeräumte Höhe des Dispokredites bemisst sich maßgeblich nach der Höhe des regelmäßigen Geldeingangs sowie an der Bonität des Kunden und der Dauer der bestehenden Bankverbindung. „Als oberes Limit der Kredithöhe wird in der Regel die Summe von zwei Monatsgehältern angesetzt“, erläutert Kerstin Schülter von der PSD Bank München. Üblicherweise wird der eingeräumte Kreditrahmen an veränderte Geldeingänge angepasst. Dies kann zu einer Erhöhung aber auch zu einer Beschränkung führen. Übrigens können Dispositionskredite in der Regel jederzeit und ohne Frist auch ganz gekündigt werden.<br />
Keine Dauerlösung daraus machen</p>
<p>Mit einem Blick in die Statistik ist festzustellen, dass der Dispo in Deutschland äußerst intensiv genutzt wird. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank beträgt der allen Bundesbürgern insgesamt gewährte Dispositionsrahmen (inklusive wiederholter Inanspruchnahme) 41 Milliarden Euro – grob überschlagen pro Kopf rund 500 Euro (Stand: 04/2012). Die damit verbundenen Zinsbelastungen gehen langfristig ganz schön ins Geld. Kerstin Schülter rät daher ganz deutlich. „Der Kunde sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mit der Nutzung seines Dispo über Geld verfügt, das er zu diesem Zeitpunkt eigentlich gar nicht hat. Dieser Kredit sollte daher als kurzfristige Zwischenlösung genutzt werden.“ Richtig teuer wird es im Übrigen, wenn selbst der Dispo-Rahmen nicht mehr ausreicht. Wird das Konto darüber hinaus belastet, wird von einer sogenannten geduldeten Überziehung gesprochen und diese schlägt mit einem zusätzlichen Zinsaufschlag zu Buche.<br />
Vergleichen lohnt sich – die Bandbreite der Dispozinsen ist enorm<br />
Die Erfahrungen und Auswertungen der deutschen Kreditinstitute zeigen, dass der Dispo von vielen Menschen regelmäßig genutzt wird. Genau deswegen ist es so immens wichtig, dass der Verbraucher bei der Girokontowahl den Aspekt des Dispozinses nicht vergisst. Denn die Spanne der derzeit marktüblichen Dispositionszinsen ist in Deutschland unheimlich breit gefächert. Aktuelle Auswertungen haben zwar ergeben, dass der durchschnittliche jährliche Überziehungszins für private Haushalte in Deutschland bei 10,27 Prozent liegt. Dabei schwankt die Bandbreite der Angebote jedoch zwischen ungefähr 6 und 18 Prozent (Stand: 02/ 2012). „Das ist eine enorme Differenz, die sich im persönlichen Portemonnaie deutlich bemerkbar macht. Wer seinen Dispo regelmäßig beansprucht, kann mit einem Wechsel von einem teuren zu einem eher günstigen Anbieter jede Menge Geld sparen“, erklärt Kerstin Schülter.</p>
<p>Einige Banken belohnen Guthaben auf dem Girokonto mit Zinsen<br />
Daher ist es erheblich ratsamer, dass Bankkunden immer ein kleines Guthaben auf ihrem Girokonto verfügbar haben. Zum einen drücken einen unerwartete Ausgaben nicht so schnell ins teure Minus. Zum anderen belohnen einige wenige Institute in Deutschland dies sogar mit Zinsen.</p>
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		<item>
		<title>Banken und Versicherern droht das Schicksal der Dinosaurier</title>
		<link>http://www.privatefinanzen.de/finanzplanung/banken-und-versicherern-droht-das-schicksal-der-dinosaurier</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 05:42:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzplanung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn sich die Branche nicht neu erfindet, kommt die traditionelle Finanz-Beratung an ihr Ende. „Die moderne Netzwerkökonomie bringt neue Spielregeln und wird auch unser Verständnis von Beratung verändern“, erklärt Marco Habschick von evers &#038; jung. „Kunden können sich heute spielend leicht informieren und haben nun eher das Problem, was sie mit der Informationsflut anstellen sollen.“ [...]]]></description>
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<p></p><p><a href="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/Rente.jpg"><img src="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/Rente-300x200.jpg" alt="Rente-300x200 in Banken und Versicherern droht das Schicksal der Dinosaurier" width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-166" /></a>Wenn sich die Branche nicht neu erfindet, kommt die traditionelle Finanz-Beratung an ihr Ende.<span id="more-597"></span> „Die moderne Netzwerkökonomie bringt neue Spielregeln und wird auch unser Verständnis von Beratung verändern“, erklärt Marco Habschick von evers &#038; jung. „Kunden können sich heute spielend leicht informieren und haben nun eher das Problem, was sie mit der Informationsflut anstellen sollen.“ Gleichzeitig bleibe die Altersvorsorge unsexy wie eh und je und sei zudem diskreditiert durch die Imagekrise des Bankwesens. „Vor diesem Hintergrund kann man nicht einfach so weiter beraten wie bisher“.</p>
<p>Ignoriert die Finanzbranche diese Entwicklung, kann ihnen das Schicksal der Dinosaurier drohen – groß und behäbig, aber nicht überlebensfähig. „Zumindest zum Teil muss sich die Branche neu erfinden“, fordert er daher. „Wieso braucht man denn noch eine klassische Bank für den Zahlungsverkehr, wenn die Paypals der Welt das Gleiche viel besser anbieten? Wozu soll ich mir als Kunde noch den klassischen Kreditprozess antun, wenn sich auf Plattformen wie smava oder seedmatch die Crowd längst ohne Bank organisiert? Bislang konzentriert sich die Innovation noch auf solche Felder, aber man kann prognostizieren: Wenn die Banken nicht schleunigst ihre Beratungskompetenz in die neue Zeit transportieren und dabei Glaubwürdigkeit gewinnen, wird vielleicht auch dieses Geschäft bald besser von anderen Akteuren abgedeckt.“</p>
<p>Die Beratung im digitalen Zeitalter werde auf zwei Säulen ruhen: einer veränderten Arbeitsteilung zwischen Kunde und Bank sowie einer anderen Informationsvermittlung. Dem Konzept des „Digital Advice“ steht aber heute häufig noch der traditionelle Multi-Kanal-Ansatz im Wege: „Bislang wurde in parallelen Vertriebskanälen gedacht, bei denen der Kunde sich ganz am Anfang – mehr oder minder endgültig – entscheiden muss. Digital Advice ist aber etwas Anderes: Alles geschieht parallel und wechselnd auf allen Kanälen, und zwar eben nicht mehr nur Vertrieb und Transaktion, sondern auch die Beratung“, skizziert Habschick den veränderten Ansatz.</p>
<p>Daher reicht es seiner Auffassung nach auch nicht aus, den Beratern im Außendienst ein iPad in die Hand zu drücken, damit diese im Kundengespräch Präsentationen abrufen und den Sparer auf die Unternehmens-Website lenken. „Digital Advice ist eine neue Form der Beratung. Bei ihr geht es weder um bunte Vertriebsbotschaften – das glaubt einem sowieso kein Kunde mehr – noch um isolierte technische Spielchen.“ Digital Advice macht ganz zu Beginn den Weg transparent, einschließlich der jeweiligen Aufgaben des Beraters und Kunden. Das kann in einer App geschehen und über Social-Media-Kampagnen eingeleitet werden. Später werden alle notwendigen Informationen entlang dieses Prozesses dosiert, zielgruppenorientiert und auf dem passenden Kanal an genau der Stelle gegeben, wo der Kunde sie verarbeiten kann.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Welche Hochwasserschäden man steuerlich absetzen kann</title>
		<link>http://www.privatefinanzen.de/steuern/welche-hochwasserschaden-man-steuerlich-absetzen-kann</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Jun 2013 15:18:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein schwacher Trost für die Betroffenen, aber unter gewissen Voraussetzungen lassen sich die Kosten für die Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es sind beim Hochwasser existenziell notwendige Gegenstände beschädigt bzw. zerstört worden es trifft Sie daran kein eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit Sie dürfen nicht [...]]]></description>
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<p></p><p>Ein schwacher Trost für die Betroffenen, aber unter gewissen Voraussetzungen lassen sich die Kosten für die Schadensbeseitigung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.</p>
<p>Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:</p>
<ol>
<li>Es sind beim Hochwasser existenziell notwendige Gegenstände beschädigt bzw. zerstört worden
<li>
<li>es trifft Sie daran kein eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit</li>
<li>Sie dürfen nicht leichtfertig auf Erstattungsmöglichkeiten (Versicherung oder Staatsprogramme) verzichtet haben.</li>
</ol>
<p></p>
<p><strong>Diese Kosten können Sie geltend machen</strong></p>
<p>Neben den Kosten für Wiederbeschaffung und Reparaturen zählen zu den abziehbaren Aufwendungen auch die Kosten für die Entsorgung und die Kosten für ein Sachverständigengutachten. Von den gesamten Kosten wird aber nur der so genannte &#8220;verlorene Aufwand&#8221; berücksichtigt.</p>
<p></p>
<p>Anrechnen lassen müssen Sie sich den Wertvorteil, der sich ergibt, wenn Sie einen alten Gegenstand gegen einen neuen austauschen und sich dadurch die Nutzungsdauer verlängert (z.B. bei Gebäuden oder Möbeln). Kommt es zu einer Wertverbesserung, müssen Sie sich diesen Vorteil ebenfalls anrechnen lassen.</p>
<p>Sie sollten damit auch nicht zu lange warten mit der Sanierung der Schäden, denn nach spätestens drei Jahren erkennt das Finanzamt die Ursache &#8220;Flut&#8221; nicht mehr steuermindernd an.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Hochwasser-Fonds soll bis 5. Juli kommen</title>
		<link>http://www.privatefinanzen.de/versicherung/hochwasser-fonds-soll-bis-5-juli-kommen</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Jun 2013 09:47:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hochwasser]]></category>

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		<description><![CDATA[Gute Nachricht für alle Hochwasser-Geschädigten: Die Bundesregierung und die 16 Ministerpräsidenten der Länder wollen bis 5. Juli einen nationalen Hilfsfonds einrichten, um Opfer der Flutkatastrophe zu entschädigen. Bund und Länder tragen laut Handelsblatt die Kosten des Fonds je zur Hälfte. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sitzung des Bundesrats am 5. Juli abgeschlossen sein. Geplant ist [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
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<p></p><p>Gute Nachricht für alle Hochwasser-Geschädigten: Die Bundesregierung und die 16 Ministerpräsidenten der Länder wollen bis 5. Juli einen nationalen Hilfsfonds einrichten, um Opfer der Flutkatastrophe zu entschädigen.<span id="more-625"></span> Bund und Länder tragen laut Handelsblatt die Kosten des Fonds je zur Hälfte. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sitzung des Bundesrats am 5. Juli abgeschlossen sein.</p>
<p>Geplant ist zudem, Vorschriften mit dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu prüfen. Zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung für die Soforthilfen und den sich anschließenden Wiederaufbau soll das Bundesinnenministerium sein.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wo der Haken bei billigen Studienkrediten ist</title>
		<link>http://www.privatefinanzen.de/kredite/wo-der-haken-bei-billigen-studienkrediten-ist</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Jun 2013 13:05:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kredite]]></category>

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		<description><![CDATA[Das eigene Studium mit einem Kredit zu finanzieren, wird günstiger. Der neue Studienkredit-Test des CHE Centrums für Hochschulentwicklung bewertet insgesamt 33 Studienkredite und Bildungsfonds. Wesentliche Kriterien sind dabei die Zinshöhe, die Höchstgrenze des Kredits sowie die Flexibilität. Wichtigste Ergebnisse der Untersuchung: Die meisten Anbieter haben die allgemeine Zinssenkung an die Studenten weitergegeben. Zugleich steigt mit [...]]]></description>
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<p></p><p><a href="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/7Platzhalter.jpg"><img src="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/7Platzhalter-300x200.jpg" alt="7Platzhalter-300x200 in Wo der Haken bei billigen Studienkrediten ist" width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-175" /></a>Das eigene Studium mit einem Kredit zu finanzieren, wird günstiger.<span id="more-619"></span> Der neue Studienkredit-Test des CHE Centrums für Hochschulentwicklung bewertet insgesamt 33 Studienkredite und Bildungsfonds. Wesentliche Kriterien sind dabei die Zinshöhe, die Höchstgrenze des Kredits sowie die Flexibilität. </p>
<p>Wichtigste Ergebnisse der Untersuchung: Die meisten Anbieter haben die allgemeine Zinssenkung an die Studenten weitergegeben. Zugleich steigt mit dem Run auf die Hochschulen auch die Zahl der Neuabschlüsse. Bei den Konditionen hat vor allem der Marktführer, die bundeseigene Förderbank KfW, die bis jetzt 140.000 Studenten Geld geliehen hat, kräftig nachgebessert: Die Altersgrenze für Sudienkreditnehmer wurde auf 44 Jahre erhöht und die Bank fördert nun auch Zweit- und Teilzeitstudium sowie Promotionen. Mit einem Zinssatz von 3,28 zählt die KfW zu den günstigsten Anbietern. Allerdings monieren die Tester, dass die Höchstsumme des Kredits von 650 Euro monatlich in manchen Studienphasen einfach zu niedrig sei. Zudem fördere die KfW noch immer keine Auslandssemester. </p>
<p></p>
<p>Privatbanken spielen nur eine Nebenrolle im Geschäft, auf das sie anfangs große Hoffnungen gesetzt hatten. CHE-Projektleiter Ulrich Müller wundert das: „Privatbanken verschenken die Chance, über Kredite Kontakt zu späteren Akademikern aufzubauen.“ Das leibt wohl auch an den vergleichsweise unattraktiven Konditionen. Die Deutsche Bank beispielsweise bietet Studienkredite zu einem unveränderten Zinssatz von 8,9 Prozent an.</p>
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		<title>Web-Plattform gegen Ärzte-Korruption gefordert</title>
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		<pubDate>Sun, 09 Jun 2013 08:52:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Korruption]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen hat der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, eine Transparenz-Offensive im Internet gefordert. „Pharmaindustrie, Kliniken und Ärzte müssten veröffentlichen, für welche Studien sie wen bezahlen oder umgekehrt: von wem man für welche Gegenleistung Geld bekommt“, sagte Baas dem Nachrichtenmagazin FOCUS. „Ein Aushang im Krankenhaus oder Wartezimmer ist okay, aber [...]]]></description>
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<p></p><p>Im Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen hat der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, eine Transparenz-Offensive im Internet gefordert.<span id="more-616"></span> „Pharmaindustrie, Kliniken und Ärzte müssten veröffentlichen, für welche Studien sie wen bezahlen oder umgekehrt: von wem man für welche Gegenleistung Geld bekommt“, sagte Baas dem Nachrichtenmagazin FOCUS. „Ein Aushang im Krankenhaus oder Wartezimmer ist okay, aber eine Internet-Plattform ist heutzutage unverzichtbar.“</p>
<p>Auch das Mitglied des Deutschen Ethikrats, Eckhard Nagel, plädierte für eine Offenlegung von Interessenverflechtungen. Als Grund nannte der ärztliche Direktor des Uniklinikums Essen, das „manchmal enge Verhältnis zwischen Medizinern und Pharmabranche“ habe „Grenzen verschwimmen lassen“.</p>
<p>In der kommenden Woche soll der Bundestag die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschieden. Der Minister warf der SPD vor, die Neuregelung aus wahltaktischen Gründen im Bundesrat zu blockieren: „Wenn die SPD sich jetzt zum Beschützer der Privatpatienten aufschwingen will, ist das mehr als unglaubwürdig“, sagte Bahr.</p>
<p></p>
<p>Während die schwarz-gelbe Koalition das Sozialgesetzbuch ändern will, verlangen SPD und Grüne einen neuen Korruptionsparagrafen im Strafgesetzbuch. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) begründete die Forderung in FOCUS, dieser Paragraf gelte für alle Patienten, alle Heilberufe und alle Unternehmen. „Die Bundesregierung erreicht nur gesetzlich versicherte Patienten und nur Heilberufler mit Kassenzulassung.“ Der Vorstand des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, Gernot Kiefer, ermahnte beide Seiten zu einem Kompromiss: „Wenn die Politik noch in dieser Wahlperiode ernsthaft gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen will, hat sie jetzt ihre letzte Chance“.</p>
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		<title>Rentenversicherung zahlt Millionen an Menschen ohne Ansprüche</title>
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		<pubDate>Sun, 09 Jun 2013 08:41:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>uh</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gesetzliche Rentenversicherung hat nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofs dreistellige Millionenbeträge an Menschen ohne entsprechende Rentenansprüche gezahlt. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FOCUS unter Berufung auf einen Prüfbericht. Demnach stiegen die bilanzierten „Forderungen aus überzahlten Renten“ bei den 16 Trägern zwischen 2006 und 2011 von 125 auf 166 Millionen Euro. Die tatsächlichen Fehlbeträge seien aber noch höher. [...]]]></description>
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<p></p><p><a href="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/Rente.jpg"><img src="http://www.privatefinanzen.de/wp-content/uploads/2012/12/Rente-300x200.jpg" alt="Rente-300x200 in Rentenversicherung zahlt Millionen an Menschen ohne Ansprüche  " width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-166" /></a>Die gesetzliche Rentenversicherung hat nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofs dreistellige Millionenbeträge an Menschen ohne entsprechende Rentenansprüche gezahlt.<span id="more-612"></span> Das berichtet das Nachrichtenmagazin FOCUS unter Berufung auf einen Prüfbericht. Demnach stiegen die bilanzierten „Forderungen aus überzahlten Renten“ bei den 16 Trägern zwischen 2006 und 2011 von 125 auf 166 Millionen Euro. Die tatsächlichen Fehlbeträge seien aber noch höher. Allein bei zwei Regionalträgern stellte der Rechnungshof nach eigenen Angaben „einen um zehn Millionen Euro höheren Forderungsbestand fest, als diese in ihren Rechnungsergebnissen ausgewiesen hatten“.</p>
<p>Häufige Gründe für zu viel gezahlte Renten sind den Rentenversicherungen zufolge fehlerhafte Mitteilungen der Empfänger etwa über einen Hinzuverdienst oder das Ende einer Berufsausbildung bei Waisen. Fälle, in denen Renten über den Tod hinaus gezahlt würden, seien wegen eines mehrstufigen Sicherungssystems „der absolute Ausnahmefall“, betonte die DRV Bund auf FOCUS-Anfrage. Auch der Rechnungshof listet dazu in dem 30-Seiten-Bericht keine Erkenntnisse auf, kritisiert aber: „Da die Träger nicht erfassen, warum Renten überzahlt werden, bleiben Ursachen und Häufigkeit solcher Fälle unerkannt.“</p>
<p></p>
<p>Außerdem ist nach Ansicht der Rechnungsprüfer „nicht sichergestellt“, dass zu viel gezahlte Renten „unverzüglich und konsequent“ zurückgefordert würden. Bei der DRV Nordbayern etwa seien „Bearbeitungsrückstände von bis zu vier Jahren“ aufgetreten.<br />
An Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) appellierte der Rechnungshof, „Regelungsdefizite“ zu beseitigen. Der DRV Bund teilte auf FOCUS-Anfrage mit, künftig würden Ursachen für Überzahlungen von Leistungen nach einheitlichen Kriterien erfasst.</p>
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