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Wie man die Ausbildung und Lehre finanzieren kann

Private FinanzenMit dem Schulabschluss in der Tasche gilt es die Frage zu beantworten, für welchen Ausbildungsweg man sich entscheiden soll. Entscheidende Kriterien sind meist persönliche Interessen, Fähigkeiten sowie spätere Jobaussichten. Da Lehrjahre aber bekanntlich keine Herrenjahre sind, sollten finanzielle Aspekte bei Lehre und Studium nicht aus dem Auge verloren werden. „Oftmals gelingt die Finanzierung der Ausbildung nur mithilfe der Eltern. Es gibt jedoch auch Mittel und Wege, bei denen der elterliche Geldbeutel nicht so sehr belastet wird“, sagt Johanna Zimmer, Personalleiterin der PSD Bank. Im Folgenden wird zwischen den beiden tragenden Säulen des deutschen Ausbildungssystems, der Lehre im Betrieb und dem Studium an einer Hochschule, unterschieden.

Finanzielle Unterstützung für das Studium

Den optimalen Türöffner für den Arbeitsmarkt sehen immer mehr junge Menschen im Studium an einer Hochschule. Zur Finanzierung des Studiums ist und bleibt BAföG die Alternative Nummer eins. Es wird grundsätzlich je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsfreies Staatsdarlehen gewährt, das nach dem Studium an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden muss. Wichtig ist, dass die Zahlung von BAföG bis auf wenige Ausnahmen vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

Studierende in höheren Semestern können zusätzlich noch einen sogenannten Bildungskredit bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dieser umfasst ein Kreditvolumen von bis zu 7.200 Euro mit einem sehr niedrigen effektiven Jahreszinssatz von aktuell 1,33 Prozent. Er kann wahlweise in maximal 24 Monatsraten in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt werden. Anders als beim BAföG ist die Bewilligung des Bildungskredits nicht abhängig vom Vermögen der Eltern.

Eine häufig unterschätzte Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung des Studiums sind Stipendien. „Viele angehende Akademiker glauben, dass Stipendien nur für überragende universitäre Leistungen vergeben werden. Das ist jedoch ein Trugschluss“, sagt Johanna Zimmer. „Auch politisches, gesellschaftliches oder kirchliches Engagement wird von einigen Stiftungen in Form einer Finanzspritze honoriert“, so Zimmer weiter. Der „Stipendienlotse“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine gute Anlaufstelle, wenn es um Informationen rund um dieses Thema geht.

Förderung für die Ausbildung in einem Betrieb

Die Alternative zu einem Studium ist die Lehre. Weil mit dem Ausbildungsgehalt in den meisten Fällen jedoch keine großen finanziellen Sprünge möglich sind, können Azubis finanzielle Hilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Diese erhalten Auszubildende in Form der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Förderungsfähig sind betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb sowie Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz. Zu beachten ist, dass Fördermittel in der Regel nur für die erste Ausbildung gewährt werden. Beihilfe erhalten zudem nur Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen. „Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von zwei Faktoren ab: dem Gesamtbedarf für die Berufsausbildung und dem anzurechnenden Einkommen der Begünstigten. Darunter werden in diesem Fall der Lebensunterhalt, die Fahrkosten zur Arbeit und verschiedene Pauschalen etwa für die Arbeitskleidung verstanden“, erläutert Johanna Zimmer.

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung der Ausbildung ist die Beantragung von Wohngeld. Grundsätzlich geht der deutsche Staat davon aus, dass Azubis während der Ausbildungszeit noch bei den Eltern wohnen, die dazu verpflichtet sind, weiter für ihre Kinder aufzukommen. Benötigen die Auszubildenden jedoch eine eigene Bleibe, kann ein Zuschuss beantragt werden. Das Wohngeld wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Miete nachweislich nicht allein vom Gehalt bezahlt werden kann. Zur Berechnung der Beihilfen werden verschiedene Faktoren berücksichtigt wie zum Beispiel die Höhe des Gehalts und weiterer Einkünfte.

Hilfen für weiterbildende Maßnahmen

Nicht jede Weiterbildungsmaßnahme wird auch vom Arbeitgeber finanziert oder bezuschusst. Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden wollen, können auch hier Unterstützung vom deutschen Staat in Anspruch nehmen. Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte Meister-BAföG, unterstützt den Fachkräftenachwuchs bei der Erweiterung und dem Ausbau beruflicher Qualifikationen. „Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte, die sich zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Betriebswirten oder Programmierern weiterbilden möchten“, sagt Johanna Zimmer. Um für das Meister-BAföG infrage zu kommen, müssen Bewerber über eine anerkannte und abgeschlossene Erstausbildung verfügen. Die Antragsteller dürfen jedoch keine berufliche Qualifikation besitzen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss gleichwertig ist.

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