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Vorzeitige Darlehensauflösung: Achtung vor Kostenfalle bei Scheidung

© contrastwerkstatt - Fotolia.com

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Hochzeit, Wohneigentum, gesicherte Zukunft? Viele Paare träumen nach wie vor vom gemütlichen Eigenheim im Grünen. Dann fällt bald nach der Trauung die Entscheidung, gemeinsam langfristig in die Wunschimmobilie zu investieren. Doch was passiert mit dem aufgenommenen Darlehen, wenn die Ehe zerbricht und das Haus unverhofft verkauft werden muss?

„Bei einem vorzeitigen Austritt aus einem Darlehensvertrag können enorme finanzielle Belastungen anfallen“, erklärt Rechtsanwalt Werner Dillerup von der Kanzlei Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück. „Die Bank fordert hier neben den üblichen Zinsen zusätzlich eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung ein. Kosten, die sich mitunter komplett vermeiden lassen.“

Zweifach Kosten sparen

Das Stichwort lautet Widerrufsbelehrung. Diese stellt einen festen Bestandteil jedes Vertrags dar und greift demnach auch bei Immobiliendarlehen. Dazu Werner Dillerup: „Stellt sich die im Vertrag verankerte Widerrufsbelehrung als falsch im Sinne der aktuellen Rechtslage dar, hat auch die reguläre 14-tägige Frist zum Widerruf nie eingesetzt. Ein solcher kann somit auch noch Jahre nach Vertragsabschluss eingereicht werden.“ Die Bank darf in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen beziehungsweise muss bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten. Darüber hinaus steht ihr auch nur der marktübliche Zins zu, welcher oft deutlich unter dem Vertragszins liegt. „So ergeben sich bestenfalls Kosteneinsparungen von mehreren tausend Euro“, meint Werner Dillerup.

Vertragsprüfung lohnt sich

Im Falle einer Scheidung lohnt sich daher die Prüfung der Darlehensverträge durch einen Anwalt. Nahezu alle Verträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, sind auf diese Weise angreifbar. Grund hierfür sind die strengen Gesetzesanforderungen, die laut § 355 BGB das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen regeln. „Obwohl inzwischen ein Muster einer Widerrufsbelehrung in das Gesetz aufgenommen wurde, haben kaum Banken und Sparkassen dieses Musterformular für sich übernommen“, fügt Werner Dillerup hinzu.

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