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Was aus dem geplanten Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge ohne Euro-6-Norm in der Stadt Stuttgart folgt

© SibylleMohn – Fotolia.com

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 21. Februar 2017 die Fortschreibung des „Luftreinhalteplans Stuttgart“ beschlossen und somit ein Fahrverbot für Diesel-Autos eingeführt. Dieses soll nach Informationen der Landesregierung ab dem Jahr 2018 gelten. Das wirft die Frage auf, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Gebrauchtfahrzeugwerte der betroffenen Fahrzeuge haben.

In einer Stellungnahme dazu meinte der die DAT fest: „Als Unternehmen, welches im Großraum Stuttgart ansässig ist, können wir bei der DAT aus eigenem Erleben sehr gut verstehen, weshalb die Landesregierung Baden-Württembergs auf die in den letzten Wochen besonders erhöhte Schadstoffbelastungen in der Luft reagieren muss. Die daraus resultierenden gesetzlichen Veränderungen werden auch Auswirkungen auf den Automobilmarkt haben. Allerdings haben schon entsprechende Maßnahmen in der Vergangenheit gezeigt, dass Art und Umfang der Auswirkungen, insbesondere auf die Werte der betroffenen Fahrzeuge quasi nicht vorhersehbar sind. Wir warnen in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor Panikmache. Das Einzige was zählt, sind Fakten, und die werden nicht von Spekulationen, sondern von dem tatsächlichen Kaufverhalten der privaten und gewerblichen Verbraucher bestimmt“, erläutert Jens Nietzschmann, Sprecher der Geschäftsführung der DAT.

Die Preise von Gebrauchtfahrzeugen werden immer erst im Verlauf eines realen Handelsgeschäftes festgelegt und nicht imaginär. Deshalb eignen sich auch die Angebotspreise in den Internetbörsen nicht wirklich für eine reale Marktbetrachtung. Gebrauchtfahrzeugpreise unterliegen ganz allgemein Schwankungen, welche von Angebot und Nachfrage, Jahreszeiten und eben gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmt werden.

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„Dass die Besitzer von Diesel-PKW derzeit verunsichert sind, ist nachvollziehbar. Insbesondere dann, wenn sie sich gerade mit dem Gedanken tragen, ihr Fahrzeug zu veräußern. Wir gehen davon aus, dass sich alle, in deren Besitz sich betroffene Fahrzeuge befinden, vorläufig – wie schon in Folge des Volkswagen-Abgasskandals – mit Verkaufsaktivitäten zurückhalten werden. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge von Verbrauchern vorläufig nicht angeboten werden und sich beim Handel die Standzeiten der Bestände erhöhen. Es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass auch die Preise der betreffenden Fahrzeuge plötzlich massiv verfallen. Auch dies konnte man schon beim Abgasskandal beobachten, allerdings wurden und werden hier durch Nachrüstungen auch Maßnahmen zur Ursachenbekämpfung getroffen. Dies wird z.B. für Euro-5-Diesel technisch und wirtschaftlich nicht so einfach möglich sein. Um die bestehenden Verunsicherungen schnellstmöglich zu beseitigen, ist einmal mehr die Politik gefragt, hierzu alsbald belastbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein drohendes Fahrverbot in einer Großstadt reicht dafür nicht aus“, ergänzt Nietzschmann.

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