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Verbraucherschützer fordern Nachbesserungen am Dieselpaket

Auf VW-Golf es nach der Umweltprämie nun Umtauschprämien. (c) Rabatt-Auto.de

Anlässlich der Verkehrsministerkonferenz (VMK) an diesem Donnerstag in Hamburg fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) deutliche Nachbesserungen am Dieselkonzept der Bundesregierung.

In einem Brief an den VMK-Vorsitzenden, den parteilosen Hamburger Verkehrssenator Frank Horch, kritisiert VZBV-Chef Klaus Müller, das Regierungskonzept schaffe „nicht hinreichend Klarheit und Rechtssicherheit“ für die betroffenen Dieselhalter. Bund und Länder müssten aber schnell handeln, „damit saubere Luft und individuelle Mobilität in den Städten gesichert wird“. In dem Schreiben, das auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugegangen ist und dem Handelsblatt vorliegt, listet Müller mehrere Punkte für Nachbesserungen auf.

So verlangt Müller etwa, dass die Regierung Bußgelder gegen Hersteller verhängt, die nachweislich illegale Abschaltsoftware einges etzt haben. Da hier ein Verstoß gegen die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vorliege, sei ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro pro Fahrzeug möglich. Das Geld solle in einen Fonds fließen, aus dem von Fahrverboten betroffene Dieselhalter unterstützt werden. „Besitzer von Dieselautos der Abgasstufe Euro 4 oder niedriger erhalten für das Entsorgen des Fahrzeugs 5000 Euro“, schreibt Müller. Sie könnten entscheiden, ob damit ein Neuwagen oder andere Mobilität finanziert werde.

Außerdem fordert Müller, für Neuwagenkäufer die Umtauschprämie mit einer fünf Jahre geltenden Mobilitätsgarantie zu verknüpfen. Das heißt: Im Falle eines künftigen Fahrverbotes für ein umgetauschtes Auto wäre der Händler verpflichtet, „das Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis minus eines Nutzungsentgelts zu erstatten“. Eine „klare“ Garantieregelung fordert der VZBV-Chef auch für die Diesel-Fahrzeuge, in die nachträglich SCR-Katalysatoren eingebaut werden sollen. „Die Garantie auf einwandfreie Funktion der Nachrüstsysteme und etwaige Schäden am Fahrzeug durch die Nachrüstung müssen Hersteller und Nachrüster für mindestens fünf Jahre anbieten.“ Dies sei notwendig, so Müller, „um das technische wie auch das finanzielle und juristische Risiko nicht auf den Dieselbesitzer abzuwälzen“.

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