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Ferienreise: Was man beim Auto-Unfall im Ausland beachten muss

© GDV DLFür viele Deutsche steht im Sommer eine Auslands-Ferienreise mit dem Auto an. Für den ungewünschten Fall eines Unfalles sollten die Beteiligten ein europaweit einheitliches Formular nutzen.

Den EU-Unfallbericht gibt es bei den einzelnen Autoversicherern. Das Formular kann ebenfalls bei der GDV DL kostenfrei bestellt werden.

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Empfehlung: EU-weit einheitliche Notrufnummer 112 speichern

Experten empfehlen allen Ferienreisenden, die wichtigsten nationalen und internationalen Rufnummern von Polizei und Notfallhilfe in Handy oder Smartphone zu speichern oder zumindest aufzuschreiben. Am einfachsten, aber immer noch weitgehend unbekannt, ist im Notfall der Anruf bei der EU-weit einheitlichen Notrufnummer 112, sie ist in der Regel mehrsprachig besetzt und immer kostenfrei.

Auch die „Grüne Karte“ nach wie vor empfehlenswert

Weiterhin empfehlenswert ist es auch, bei einem Unfall im Ausland die „Grüne Karte“ dabei zu haben. Sie enthält alle notwendigen Daten zum eigenen Versicherungsschutz und wird kostenlos von der eigenen Versicherung ausgestellt. Verlangt wird sie weiterhin in den Ländern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland.

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Dennoch kann sie nicht ausschließen, dass es im Ausland zu Problemen kommen kann. Dazu gibt es mit den Schadenregulierungsbeauftragten, den jede Versicherung in einem EU-Mitgliedsland haben muss, kompetente Hilfe. Wer der jeweilige Beauftragte der gegnerischen Versicherung ist, kann nach dem Urlaub beim Zentralruf der Autoversicherer unter der gebührenfreien Nummer 0800 250 26 00 erfragt werden; Anrufer aus dem Ausland müssen die Nummer +49 40 300 330 300 wählen.

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