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Das Auto am Haken: Schleppen, anschleppen, abschleppen

Auch in Zeiten von Smartphone und Freisprechanlage sind Handzeichen beim Abschleppen hilfreich und wichtig. (Bilges/HDI)

Auch in Zeiten von Smartphone und Freisprechanlage sind Handzeichen beim Abschleppen hilfreich und wichtig. (Bilges/HDI)

Startschwierigkeiten, Panne oder Überführung. Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen das Auto an den Haken genommen wird. Und oft ist dieser Haken ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange. Wann aber handelt es sich um Schleppen, wann um Abschleppen, wann um Anschleppen? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Die HDI Versicherung wirft einen Blick auf die Rechtslage und gibt Tipps, was in welchem Fall beachtet werden sollte.

Abschleppen – Nothilfe im Vordergrund

Der Motor streikt, nichts geht mehr. Nicht einmal die Fahrt in die nächste Werkstatt schafft der Wagen noch aus eigener Kraft. „Das ist ein typischer Fall, der ein Abschleppen des Fahrzeugs rechtfertigt“, erklärt Dr. Martin Weldi, Leiter der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung. Denn in diesem Fall steht der Gedanke der Nothilfe im Vordergrund: Ein betriebsunfähiges Fahrzeug soll so auf schnellstem Wege zur nächsten geeigneten Werkstatt oder auch zum Schrottplatz gebracht werden.
Einfach Abschleppseil oder -stange zu schnappen und das defekte Auto hinter das eigene zu hängen, kann jedoch schnell schief gehen. Denn Autos mit Automatikgetriebe können Getriebeschäden davontragen, wenn sie einfach abgeschleppt werden. Ein Blick ins Fahrzeughandbuch gibt Aufschluss darüber, ob und in welcher Fahrstufe das Abschleppen überhaupt möglich ist.

Eine Höchstgeschwindigkeit schreibt die deutsche Straßen-verkehrsordnung für den Abschleppvorgang zwar nicht vor, trotzdem aber sollten etwa 30 km/h nicht überschritten wer-den. Denn beim Abschleppen sind maximal fünf Meter Fahrzeugabstand erlaubt. Und mit mehr als 30 km/h hat der Fahrer des hinteren Autos bei einer scharfen Bremsung kaum eine Chance, rechtzeitig zu reagieren. Außerdem muss der Fahrer des defekten Fahrzeugs mit der Bedienung des Autos vertraut sein. Einen Führerschein braucht er jedoch nicht.

Handy und Handzeichen

Passiert eine Panne auf einer Autobahn und wird das defekte Fahrzeug abgeschleppt, muss dies die Autobahn an der nächsten Abfahrt verlassen. Außerdem ist es streng verboten, beim Abschleppen auf eine Autobahn aufzufahren. Enorm wichtig ist in jedem Fall die Kommunikation zwischen beiden Fahrern: „Die Fahrer können vorab Handzeichen vereinbaren, besser aber sie bleiben per Freisprechanlage die ganze Zeit in Verbindung und teilen jede Aktion wie Abbiegen oder Bremsen dem anderen rechtzeitig mit“, rät HDI Schadenexperte Weldi. Handzeichen haben aber trotzdem noch nicht ausgedient: Da beide Fahrzeuge während der Fahrt das Warnblinklicht einschalten müssen, können diese zum Beispiel als Abbiegesignal für andere Verkehrsteilnehmer genutzt werden.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zwischen beiden Fahrzeugen zu einem Auffahrunfall kommen, bekommt häufig derjenige die Schuld zugesprochen, der auffährt. Wenn das Auto im Schlepptau angemeldet ist, kommt die Haftpflichtversicherung des geschleppten für den Schaden am vorderen Fahrzeug auf. Wird ein abgemeldetes Auto abschleppt, haftet die Haftpflichtversicherung des ersten auch für die Schäden, die das Pannenauto bei Dritten verursacht. Für Schäden am schleppenden Fahrzeug selbst springt die Vollkaskoversicherung ein.

Anschleppen und Schleppen – Sonderform und Genehmigung

Streikt der Wagen nach einer kalten Nacht oder ist die Batterie leer, kann ein Wagen zur Starthilfe angeschleppt werden. Im Prinzip gelten dabei die gleichen Regeln wie beim Abschleppen. Allerdings funktioniert das Anschleppen nur bei Autos mit Schaltgetriebe.

Beim Anschleppen werden die Fahrzeuge mit einem Seil oder einer Abschleppstange verbunden. Die Zündung des geschleppten Fahrzeugs wird eingeschaltet und der Fahrer kuppelt aus. Bei etwa 30 km/h sollte der Fahrer des geschleppten Autos kurz einkuppeln, so den Motor starten und schnell wieder auskuppeln. Probleme kann es jedoch geben, wenn mehrere Startversuche hintereinander erfolgen. Denn in diesem Fall kann so viel Kraftstoff in den Auspuff gelangen, dass dieser bis zum heißen Katalysator vordringen, sich dort entzünden und den Kat beschädigen kann.

Ist das Fahrzeug, das gezogen wird, nicht defekt oder kann es noch eigenständig bewegt werden, handelt es sich von Rechts wegen um „Schleppen“. Das gilt auch, wenn ein defektes Fahrzeuge nicht auf dem kürzesten Weg zur Werk-statt oder über längere Strecken bewegt werden soll. In diesen Fällen liegt keine Notlage vor, aus der heraus ein Abschleppen erlaubt wäre. Es muss daher eine behördliche Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Außerdem benötigt der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs mindestens den Führerschein der Klasse BE, es kann aber auch – je nach Art der Fahrzeuge – C1E oder CE erforderlich sein. Der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges benötigt die Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug.

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