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Auto teilen – aber sicher

(c) Axa Versicherung

(c) Axa Versicherung

Teilen und Tauschen liegen im Trend, auch beim Autofahren. Unsere Mobilität verändert sich, der Zugang zu einem Fahrzeug ist vielen Menschen wichtiger als der Besitz, gerade in Städten. Die Angebote für Carsharing, Mietwagen und Mitfahrgelegenheiten haben sich deutlich verbessert. Mitfahrgelegenheiten sind inzwischen bei deutschen Verbrauchern die bekannteste Form der Sharing Economy.

94 Prozent der Bundesbürger kennen das Mitfahrprinzip, mehr als jeder Dritte fährt bereits selbst mit. Carsharing nutzen 2016 schon fast 1,3 Millionen Menschen in Deutschland. Inzwischen ist etwa jeder zwölfte Mietwagen in Deutschland ein Carsharing-Auto. Trotzdem bleiben auch klassische Autovermietungen eine flexible Alternative, die Zulassungszahlen von Pkws als Mietwagen stiegen im ersten Halbjahr 2016 um 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Flexibel und günstig unterwegs

Die Vorteile des mobilen Teilens liegen auf der Hand: Wer kümmert sich schon gerne um Reparaturen, Ölwechsel, Winterreifen? All das erledigt der Anbieter, manchmal sogar das Tanken. Auch die lästige Parkplatzsuche in der Stadt fällt weg. Außerdem zahlt man das Fahrzeug nur dann, wenn man es wirklich braucht. Lediglich beim Carsharing wird manchmal eine monatliche Grundgebühr fällig, dafür haben manche Anbieter aber feste Parkplätze. Mietwagen- und Carsharingflotten bestehen oft aus neuen Autos, kaum eines ist älter als vier Jahre. Das bedeutet mehr Sicherheit, zudem ist die neueste Technik an Bord. Und wer auf längeren Strecken mitfährt, schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch noch die Umwelt. Bei allen Vorteilen sollten die Nutzer die Risiken im Blick behalten. Moritz Titze, Leiter Geschäftsfeld Sach- und Haftpflichtversicherung von AXA, gibt Tipps für Fahrer und Mitfahrer.

AXA übernimmt bei Miet- und Carsharing-Fahrzeugen Selbstbeteiligung in der Vollkasko

Beim klassischen Autovermieter ist eine Kfz-Haftpflicht im Vertrag zwingend vorgesehen. Mietern empfiehlt sich, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, weil sie sonst für selbst verursachte Schäden haften müssen. Doch auch mit Vollkasko wird in der Regel ein Selbstbehalt fällig, auch wenn der Mieter den Schaden nicht verschuldet hat. „Als Fahrer kann man mit einer privaten Haftpflicht vorsorgen. Die BOXflex Privathaftpflichtversicherung von AXA (Baustein Premium) übernimmt die Vollkasko-Selbstbeteiligung, egal ob es sich um einen Mietwagen oder um ein unentgeltlich überlassenes Auto handelt“, erläutert Titze. Nur Leasingfahrzeuge sind hiervon ausgenommen. Die meisten Mietwagen müssen außerdem voll betankt zurückgegeben werden. Verwechselt der Fahrer versehentlich Diesel mit Benzin, droht eine hohe Rechnung für die Entleerung des Tanks. Dafür kommt die Vollkaskoversicherung nicht auf, wohl aber der Premium-Baustein von AXA. Er übernimmt bei einer Falschbetankung die Kosten für das Leeren des Tanks und den Abschleppdienst.

Privat auf Nummer sicher gehen

„Da passiert schon nichts“ – viele leihen oder verleihen spontan und ohne Vertrag privat einen Transporter für die Fahrt zum Baumarkt oder einen Pkw für den Ausflug ans Meer. So viel Vertrauen ist gut. Doch wenn etwas schiefgeht, stellt das die Freundschaft oder den familiären Haussegen auf die Probe und kostet unter Umständen viel Geld. Autohalter sollten deshalb vor Abschluss der Kfz-Versicherung klären, wer das Auto zukünftig fahren soll – regelmäßige Mitnutzer sollten dabei im Vertrag berücksichtigt sein. Wer besonders flexibel sein will, sollte angeben, dass jeder beliebige Fahrer das Auto nutzen darf. Der Vertrag wird dann allerdings etwas teurer. Verursacht ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall, wird es schnell kostspielig. Zwar trägt die Vollkaskoversicherung die Schäden am eigenen Fahrzeug und die Haftpflichtversicherung Schäden, die bei Dritten entstehen. Doch der Versicherte wird nach dem Unfall in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, so dass der Versicherungsbetrag im folgenden Jahr steigt. Mit einer schriftlichen Vereinbarung kann man schon im Vorwege vereinbaren, dass der Mitnutzer in diesem Fall die Mehrkosten trägt.

Einfach mitfahren – ganz entspannt

Auch Mitfahrgelegenheiten basieren auf gegenseitigem Vertrauen. Alle Beifahrer sind automatisch über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters versichert. Sie übernimmt bei einem Unfall Personen- und Sachschäden, außerdem kann man Schmerzensgeld vom Unfallverursacher verlangen. Wer seine Fahrt über Deutschlands größte Mitfahr-Plattform BlaBlaCar bucht, kann besonders entspannt einsteigen. Denn bei jeder online reservierten und online bezahlten BlaBlaCar-Fahrt sind zusätzliche Versicherungs-leistungen von AXA automatisch inklusive. „Wird die Fahrt durch eine Panne oder einen Unfall unterbrochen, hilft AXA bei der Organisation der Reparatur. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, kümmert sich AXA um die Weiterbeförderung oder die Unterkunft von Fahrer und Mitfahrern“, erläutert Moritz Titze. AXA erhöht außerdem den Versicherungsschutz für den Fahrer und bietet für alle Mitglieder eine kostenlose telefonische Erstberatung durch qualifizierte Anwälte. Und falls ein Fahrtgast doch mal etwas im Auto vergisst, übernimmt AXA die Versand- oder Transportkosten.

Ob Mietwagen für einen Tag oder regelmäßige Mitfahrgelegenheit – gerade wer in Ballungsgebieten wohnt, kann auch ohne eigenes Auto auf attraktive und flexible Lösungen zurückgreifen und dabei noch Geld sparen. Wer dazu noch ein paar Vorkehrungen trifft, hat auch für den Schadenfall gut vorgesorgt.

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