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Warum das Rentenniveaus auch nach 2030 abgesenkt werden muss

© Fotalia

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Für die gesetzliche Festschreibung eines Mindestrentenniveaus in der Zeit nach 2030 plädierte Peter Weiß, rentenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Gespräch mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). „Wenn für die Jungen, obwohl sie einen höheren Beitrag als die heutigen Arbeitnehmer zahlen müssen, das Rentenniveau irgendwann unter 40 Prozent landet, fragen diese sich, was die gesetzliche Rente überhaupt noch wert ist.

Daher halten wir es für geboten, ein Mindestrentenniveau zu definieren, das auf jeden Fall zu halten ist.“ Natürlich koste das Geld. Weiß schlägt vor, ähnlich vorzugehen wie in der Pflegeversicherung. Für diesen Zweig der Sozialversicherung sei ohne größere Einwände beschlossen worden, dass 0,1 Prozentpunkte des Beitrages in einen Fonds fließen. „In der guten Zeit, in der wir für die Rentenversicherung den Beitragssatz auf 18,7 Prozent senken konnten, können wir einen etwas höheren Beitrag festlegen.“ Er nennt allerdings eine Bedingung dafür: Die Beitragserhöhung wird für die Zukunft angespart. Dazu soll die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung, bei deren Überschreiten der Beitragssatz bislang automatisch abgesenkt werden muss, sofort abgeschafft werden.

Peter Weiß, der kürzlich gemeinsam mit Eva M. Welskop-Deffaa, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Rente im Bundesfachausschuss der CDU sowie Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft Verdi, ein zwölfseitiges Papier zur Weiterentwicklung der Alterssicherung in Deutschland vorgelegt hat, nannte in der Diskussion mit dem DIA weitere Vorschläge zur Reform der Rentenversicherung. So soll ein etwas erhöhter Bundeszuschuss beschlossen werden. „Die Beiträge des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung gliedern sich heute in verschiedene Einzeltitel des Bundeshaushaltes auf, die
historisch entstanden sind. So wurde mal bei der Ökosteuer etwas für die Rente abgezweigt. Diese undurchschaubare Finanzstruktur muss weg. Wir plädieren daher für einen einzigen Titel: Der Bund finanziert immer ein Drittel.“

Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet werden, um zusätzliches Finanzierungsvolumen zu generieren. Darüber hinaus schlagen Weiß und Welskop-Deffaa vor, die Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das entlaste die Rentenversicherung zumindest vorübergehend. Um eine Erhöhung des Rentenniveaus oberhalb von 45 Prozent zu erreichen, soll die Rentenformel verändert und vor allem vereinfacht werden.

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