≡ Menu

Betreuungsrecht: Eheleute sollen automatisch ihre Partner gesetzlich vertreten dürfen

© asife - Fotolia.comDer nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) plant auf Bundesebene eine weitreichende Reform des Betreuungsrechts für behinderte oder psychisch erkrankte Menschen.

Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, will Kutschaty im Zuge seines „Aktionsplans Betreuung“ über den Bundesrat ein Gesetz einbringen, das im Pflegefall eine automatische „gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner“ vorsieht. Fälschlicherweise glaubten viele Bürger, dass sie im Pflegefall sofort das Sorgerecht für ihre Ehepartner bekämen. „Das ist leider ein Rechtsirrtum“, bedauerte Kutschaty in FOCUS.

Fehlt eine Vorsorgevollmacht, müssen die Amtsgerichte einen Betreuer für hilfsbedürftige Menschen bestellen. Das muss nicht unbedingt der Partner sein. Dem Minister zufolge sind die Fallzahlen seit Einführung des Betreuungsrechts 1992 rasant gestiegen, „allein in NRW bis Ende 2012 um das Dreifache auf gut 309.000 Verfahren“. Bundesweit stieg die Zahl auf 1,32 Millionen.
Mit einer gesetzlichen Vertretungsvollmacht für Eheleute wird man Kutschaty zufolge „den Interessen des Betroffenen eher gerecht, als durch die gerichtliche Bestellung eines Dritten“. Bei Ehestreitigkeiten enthalte seine geplante Novelle einen „Widerspruchsvorbehalt“.

{ 0 comments… add one }

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.