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Abgasskandal – nun auch Daimler-Kunden betroffen?

VW-Golf (c) Rabatt-Auto.de

Der VW-Diesel-Abgasskandal weitet sich scheinbar weiter und weiter aus. Verunsicherte Autofahrer bangen um das Schicksal ihrer Fahrzeuge. „Immer mehr Autohersteller geraten in das Visier der Behörden, weil Auffälligkeiten bei den Abgaswerten festgestellt werden“, erklären Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Schon seit Wochen kursieren Meldungen um vermeintliche Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen von Mercedes-Benz. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte diesbezüglich Ermittlungen eingeleitet und auch Geschäftsräume des Herstellers durchsucht. „Anscheinend sind die Ermittler nun auch hier fündig geworden, jedenfalls scheint es verdächtige Motoren zu geben“, erläutert Rechtsanwalt Göpfert.

Nach aktuellen Berichterstattungen in den Medien sollen die Sechs- und Vierzylindermotoren OM 642 und OM 651 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sein. Die Motorenreihen sind in zahlreichen Fahrzeugtypen mit unterschiedlichen Leistungsstufen verbaut worden. „Verbraucher sollten die Berichte zum Anlass nehmen, ihre Fahrzeuge zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten“, rät Dr. Marcus Hoffmann.

Die Verbraucherschutzkanzlei hatte bereits einen Handlungsleitfaden für möglicherweise Betroffene des Abgasskandals erarbeitet. „Anhand unseres Leitfadens können Erwerber ihr weiteres Vorgehen organisieren und koordinieren“, merken die Rechtsanwälte Göpfert und Dr. Hoffmann an. Sie führen weiter aus: „Ebenso qualifiziertes wie beherztes Vorgehen ist für Verbraucher im Moment besonders wichtig.“ Zwar kann aktuell noch nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob Kunden von Daimler wirklich betroffen sind, allerdings verdichten sich die Hinweise.
„Zeitnahes Handeln ist gleichwohl unerlässlich, da möglicherweise erst in Monaten oder gar Jahren endgültige Klarheit herrscht. Dann könnten etwaige Ansprüche der Verbraucher aber bereits verjährt sein“, mahnen die erfahrenen Praktiker.

Kunden betroffener oder auch nur möglicherweise betroffener Hersteller sollten daher Rechtsrat einholen und insbesondere von ihrem Auskunftsrecht gegenüber dem Hersteller Gebrauch machen. Besitzer von Fahrzeugen, die über die in Rede stehenden Motoren verfügen, sollten sich von einem erfahrenen und auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen.

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